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Sportregion Weser-Ems
Sport in der Prävention
Vorwort

Qualitätskriterien zur Leistungsgewährung der Krankenkassen
Präventionsprinzipien/Handlungsfelder
Antrag auf primäre Prävention bei den Krankenkassen
Vorlage Teilnahmebescheinigung für die Krankenkassen
Antrag des Gütesiegels "Sport pro Gesundheit" (LSB)
Antrag des Gütesiegels "Pluspunkt Gesundheit" (NTB)

Pluspunktangebote im KSB Osnabrück-Land
Sport pro Gesundheit- Angebote im KSB Osnabrück-Land



Vorwort

Sport und Bewegung wird nicht nur von Sportvereinen aus Eigeninteresse empfohlen. Ab Mitte der 70er Jahre wurde in großen wissenschaftlichen Studien erforscht, wie die häufigsten und teuersten Zivilisationserkrankungen entstehen. Seitdem ist klar, dass im Bewegungsmangel eine der wichtigsten Ursachen liegt. Weltweit 54 große Studien zeigen, dass regelmäßige Bewegung ein wichtiger Schutzfaktor ist, z.B. vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen, vor Krankheiten des Muskell-Skelett-Apparates und sogar vor einigen Krebserkrankungen. Menschen, die regelmäßig aktiv sind, fühlen sich besser und weniger gestresst, sind zufriedener, gesundheitsbewußter und berichten über eine höhere Lebensqualität.
Mit diesen Gedanken hat der DSB ein Gütesiegel "Sport pro Gesundheit" (DTB: "Pluspunkt Gesundheit") herausgegeben, in denen die Vereine eine hohe und gleichbleibende Qualität der Sportangebote in der präventiven Wirkung garantieren. Denn für alle zertifizierten Gesundheitsprogramme gelten verbindliche Qualitätskriterien.

Die Sportvereine, die sich mit großem Engagement an der Aktion beteiligen, leisten mittel- und langfristig einen Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen. Aus diesem Grund haben viele Krankenkassen das Siegel als qualifizierte Maßnahme zur Primärprävention anerkannt. Mitglieder haben die Möglichkeit, sich über § 20 SGB V einen Teil der Kurskosten rückerstatten zu lassen.

Darüber hinaus sind die Angebote von SPORT PRO GESUNDHEIT von einigen Kassen über § 65 SGB V in das Bonusprogramm aufgenommen worden.

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Qualitätskriterien zur Leistungsgewährung der Krankenkassen

Qualitätskriterien für externe Anbieter zur Leistungsgewährung der Ersatzkrankenkassen

§ 20 Abs. 1, 2 und 3 SGB V
Prävention und Selbsthilfe

(1) Die Krankenkasse soll in der Satzung Leistungen zur primären Prävention vorsehen, die die in den Sätzen 2 und 3 genannten Anforderungen erfüllen. Leistungen zur Primarprävention sollen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen beschließen gemeinsam und einheitlich unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes prioritäre Handlungsfelder und Kriterien für Leistungen nach Satz 1, insbesondere hinsichtlich Bedarf, Zielgruppen, Zugangswegen, Inhalten und Methodik.
(2) Die Krankenkassen können den Arbeitsschutz ergänzende Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durchführen; Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. Die Krankenkassen arbeiten bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung zusammen und unterrichten diese über die Erkenntnisse, die sie über Zusammenhänge zwischen Erkrankungen und Arbeitsbedingungen gewonnen haben. Ist anzunehmen, dass bei einem Versicherten eine berufsbedingte gesundheitliche Gefährdung oder eine Berufskrankheit vorliegt, hat die Krankenkasse dies unverzüglich den für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen und dem Unfallversicherungsträger mitzuteilen.
(3) Die Ausgaben der Krankenkassen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach den Absätzen 1 und 2 sollen insgesamt im Jahr 2000 für jeden ihrer Versicherten einen Betrag von 2,56 EUR umfassen; sie sind in den Folgejahren entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV anzupassen.

Kostenübernahme:
Der Gesetzgeber überlässt es den Krankenkassen, in ihrer Satzung Art und Höhe der Kostenübernahme für primärpräventive Leistungen selbst zu bestimmen. Die Krankenkasse kann u. a. wählen, ob Sachleistungen zur Verfügung gestellt oder Kostenerstattungen vorgenommen werden. Höchsterstattungsbeträge und ggf. Eigenbeteiligungen können ebenso geregelt werden wie die Anzahl der höchstmöglichen Inanspruchnahme in einem bestimmten Zeitraum.
Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass der Versicherte an 80 v. H. aller regelhaft vorgesehenen Kursterminen teilgenommen hat. Die Teilnahmebescheinigung sowie die Quittung sind vorzulegen.
(Die Kurse sollten für die Überprüfung der Teilnahme Kurslisten führen)

Dateianhang: 'DOC'-Datei herunterladen - Wird in einem neuen Fenster angezeigt. () Präventionskurse-Teilnahmebescheinigung für die Krankenkassen


Häufigste Übereinstimmung bei den Krankenkassen zur Kostenübernahme:
Grundsätzlich werden 80 % der Maßnahme- bzw. Kurskosten übernommen. Der maximale Höchsterstattungsbetrag bei Maßnahmen/ Kursen externer Anbieter liegt bei ca. 130€ .

Eigenbeteiligung
Der Versicherte beteiligt sich i. d. R. zu 20 % an den Kosten der Maßnahme. Bei Härtefällen nach § 61 und § 62 SGB V kann sich der Eigenanteil des Versicherten auf 10% unter Berücksichtigung den im o. g. genannten Höchstbetrages reduzieren.

Häufigkeit der Inanspruchnahme
Die Bezuschussung von Maßnahmen der Primärprävention ist auf insgesamt maximal zwei Angebote
bzw. Kurse pro Kalenderjahr begrenzt, wobei sich die Inanspruchnahme auf unterschiedliche Hand-lungsfelder beziehen muss.
Die Wiederholung von Maßnahmen gleichen Inhalts kann erst nach Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung des Kurses erfolgen.

Aufbaukurse
Es wird davon ausgegangen, dass die den primärpräventiven Maßnahmen zugrunde liegenden Konzepte umfassend sind und in sich abgeschlossene Einheiten darstellen. Sie sind als sog. Starthilfen zu verstehen und dienen der Hilfe zur Selbsthilfe. Solche Maßnahmen werden von den Ersatzkassen gefördert.
Aufbaukurse fallen in der Regel in die Eigenverantwortung der Versicherten und sind deshalb von der Kostenerstattung ausgeschlossen.

Umfang der Maßnahme
Bei den jeweiligen Maßnahmen muss es sich um ein geschlossenes Angebot bzw. Kurs handeln. Die Maßnahme hat sich auf einen angemessenen zeitlichen Rahmen zu beziehen und in der Regel 8 bis maximal 12 Übungseinheiten nicht überschreiten (viele Krankenkassen bezuschussen Kurse bis max. einer Länge von einem halben Jahr). Block- bzw. Tagesseminare sind zulässig.

Kompakt/ lntensivseminare
Themenbezogene Kompakt-/lntensivseminare mit auswärtiger Unterbringung können grundsätzlich gefördert werden. Ihre Inhalte müssen sich jedoch auf die o. a. prioritären Handlungsfelder beziehen.
Kompaktseminare, die im Ausland stattfinden, Werden grundsätzlich nicht gefördert.
Die Erstattung ist nur für den fachlichen Inhalt des Seminars möglich, nicht jedoch für Unterkunft, Ver-pflegung und Fahrtkosten. Die Gesamtkosten sind entsprechend getrennt zu erfassen. Bei themenbe-zogenen Kompakt-/lntensivseminaren verbleibt für den Versicherten ein Eigenanteil von 20 v. H. der
auf den fachlichen Teil entfallenden Kosten. Der maximale Zuschuss beträgt € . Wenn das Seminarkonzept mehr als ein Handlungsfeld und länger als drei Tage umfasst, beträgt der maximale Zuschuss € . Der angemessene Umfang der Maßnahme ist zu beachten

Teilnehmerzahl/ Zielgruppen
Die Teilnehmerzahl je Maßnahme ist auf maximal 15 Teilnehmer/ innen begrenzt.
Allgemein muss die Zielgruppe abgestimmt auf die Maßnahme sein
1.Geschlechtsbezug
-männlich
-weiblich
-nicht geschlechtsspezifisch
2. Altersgruppe
3.Sozialer Bezug
Maßnahmen der Primärprävention sollten insbesondere auch einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen.
Daher sollte sich die Maßnahme besonders auch an sozial benachteiligte Gruppen Bevölkerungsgruppen richten. Es sollte hierfür kurz erläutert werden, wie die Zielgruppe erreicht bzw. wie deren Zugang gewährleistet wird.

Anbieterqualifikation
Vorraussetzungen für die Kostenübernahme ist, dass der/die Kursleiter/in im jeweiligen Handlungsfeld über entsprechende Qualifikationen verfügt (Physiotherapeuten, Sportlehrer, ÜL der Prävention,…)

Wirksamkeit
Die Kursleitung sollte die Wirksamkeit im Rahmen einer wissenschaftlichen Evaluation nachweisen können.

Sonstige Vorraussetzungen
Viele Krankenkassen fügen weiterhin ihren Richtlinien hinzu, dass nur Kurse mit einem anerkannten Gütesiegel (Sport pro Gesundheit, Pluspunkt Gesundheit) als förderungswürdig eingestuft werden können.

Info Sport Pro Gesundheit
Info Pluspunkt Gesundheit

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Präventionsprinzipien/ Handlungsfelder der Prävention

Bewegung zur Förderung der Herz-Kreislauf- Funktion
Bewegung zur Förderung des Muskel-Skelettsystems

Erläuterungen zu den Handlungsfeldern
(Ziele/ Inhalte/ Zielgruppen/ Programme):

,,Bewegungsgewohnheiten"
Bewegung zur Förderung der Herz-Kreislauf-Funktion
Ziele der Maßnahmen zur Förderung der Herz-Kreislauf-Funktion:
 gezielte Verbesserung der individuellen gesundheitlichen Situation durch Abbau von Bewegungsmangel
 Vermittlung von gesundheitsgerechtem Bewegungsverhalten
 Verminderung von Risikofaktoren
 Stärkung körperlicher Gesundheitsressourcen wie Beweglichkeit, Ausdauer, Kraft, Dehn-, Koordinations- und Entspannungsfähigkeit
 Stärkung psychosozialer Gesundheitsressourcen wie Handlungs- und Effektwissen, positive Grund-gestimmtheit, soziale Unterstützung
 Aufbau einer längerfristigen Motivation für regelmäßige sportliche Aktivität
 Änderung des Lebensstils.

Inhalte der Maßnahmen zur Förderung der Herz-Kreislauf-Funktion:
 Übungen zur Verbesserung der Beweglichkeit, Ausdauer, Kraft, Dehn-, Koordinations- und Ent-spannungsfähigkeit
 Ausdauerorientierte Schulung des Bewegungsverhaltens
 Vermittlung zentraler Zusammenhänge zwischen körperlichem Training und physischen sowie
 psychischen Vorgängen und Veränderungen
 Übungen zur langfristigen Verhaltensänderung und Förderung der Motivation zu regelmäßiger
 Bewegung in Beruf und Freizeit
 Unterstützung bei der individuellen Auswahl geeigneter Bewegungsformen.

Zielgruppen:
 Versicherte mit Bewegungsmangel
 Risiken für Übergewicht, Bluthochdruck, Stress ohne behandlungsbedürftige Risiken bzw. Er-krankungen.

Programme:
Die nachstehend aufgeführten Programme können von den Ersatzkassen gefördert bzw. bezuschusst
werden:
 Präventives Herz-Kreislauf-Training.


Bewegung zur Förderung des Muskel-Skelettsystems

Ziele der Maßnahmen zur Förderung des Muskel-Skelettsystems:
 Förderung der körperlichen Fähigkeiten wie Kraft, Beweglichkeit, Dehn-, Koordinations- und
 Entspannungsfähigkeit
 Förderung der Körperwahrnehmung
 Förderung der individuellen Ressourcen zur Vermeidung und zum Abbau von Risikofaktoren
 und Risikoverhalten
 Stärkung von individuellen Ressourcen zur Beschwerdebewältigung
 Stärkung von psychosozialen Gesundheitsressourcen
 Förderung von wirbelsäulen- und gelenkfreundlichem Bewegungsverhalten im Alltag
 Vermittlung von Übungen für das individuelle Training
 Aufbau von Selbstvertrauen und Selbstmotivation.

Inhalte der Maßnahmen zur Förderung des Muskel-Skelettsystems:
 Übungen zur Verbesserung der Kraft, Dehn-1 Koordinations- und Entspannungsfähigkeit
 Information über rückenfreundliches bedarfsgerechtes Bewegungsverhalten sowie zentrale Zusammenhänge zwischen körperlichem Training und physischen sowie psychischen Vorgängen und Veränderungen
 Bedarfsgerechte Schulung des Bewegungsverhaltens, der Bewegungsumstellung und der Kör-perwahrnehmung
 Übungen zur langfristigen Verhaltensänderung und zur Förderung der Motivation zu regelmäßiger
 Bewegung in Alltag und Beruf.

Zielgruppen:
 Versicherte mit besonderer Belastung des Haltungs- und Bewegungsapparates,
 Versicherte mit schwach ausgeprägter Muskulatur und Haltungsfehlern ohne behandlungsbedürftige
Risiken bzw. Erkrankungen.

Programme:
Die nachstehend aufgeführten Programme können von den Ersatzkassen gefördert bzw. bezuschusst
werden:
 Präventive Rückenschule,
 Wirbelsäulengymnastik.

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Antrag auf primäre Prävention bei den Krankenkassen

Bitte beachten Sie für die Antragstellung die Qualitätskriterien!!

Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen - Wird in einem neuen Fenster angezeigt. () Antrag auf Primarprävention bei den Krankenkassen


Die Anträge werden an die jeweiligen Krankenkassen geschickt

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Antrag "Sport pro Gesundheit" (DSB) und "Pluspunkt Gesundheit" (DTB)

SPORT PRO GESUNDHEIT

Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen - Wird in einem neuen Fenster angezeigt. () Antrag Sport pro Gesundheit


Dateianhang: 'DOC'-Datei herunterladen - Wird in einem neuen Fenster angezeigt. () Hilfestellung zum Antrag Sport pro Gesundheit


Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen - Wird in einem neuen Fenster angezeigt. () Checkliste zur Erstellung eines Rahmenplans für Präventionskurse



Das Gütesigel "Sport pro Gesundheit" ist zu beantragen beim

Landessportbund Niedersachsen

Herrn Bernd Grimm
Ferd.-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover
0511 / 12 68 - 163
0511 / 12 68 - 190
bgrimm@lsb-niedersachsen.de
http://www.lsb-niedersachsen.de/


PLUSPUNKT GESUNDHEIT

Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen - Wird in einem neuen Fenster angezeigt. () Antrag Pluspunkt


Das Gütesiegel "Pluspunkt Gesundheit " und auch automatisch das Gütesiegel "Sport Pro Gesundheit" ist zu beantragen beim

Niedersächsischer Turner-Bund e.V.

Maschstraße 18
30169 Hannover
Telefon (0511) 980 97-0
E-Mail: info@NTB-infoline.de
http://www.ntb-infoline.de

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Präventionsangebote im KSB Osnabrück-Land

Dateianhang: 'XLS'-Datei herunterladen - Wird in einem neuen Fenster angezeigt. () Pluspunktangebote im KSB Osnabrück-Land




Sport pro Gesundheit- Angebote im KSB Osnabrück-Land


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