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Vorwort |
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Der Rehabilitationssport in Deutschland hat seinen Ursprung in den Versehrtenleibesübungen. Viele junge, aktive Menschen waren durch ihre Kriegsverletzungen, mit einem Handicap versehen. Der Sport gab ihnen die Möglichkeit ihre Leistungsfähigkeit gegenüber sich selbst und der Gesellschaft unter Beweis zu stellen. Der Deutsche Behindertensportverband verstärkte dann sein Engagement und baute auf der Basis der Versehrtensportgemeinschaften das Angebot immer weiter aus. Mit der Anerkennung der Vereinsangebote sowie der Erkenntnis über den Nutzen des Sports für Menschen mit einer Behinderung durch die Krankenkassen, konnte eine Stärkung des Rehabilitationssports und ein Ausbau für ein flächendeckendes Angebot erreicht werden.
In der Reihe der Indikationen die im Rehabilitationssport angeboten werden, finden Sie viele, die Ihnen aus dem täglichen Leben bekannt sind: Diabetes, Osteoporose, Schlaganfall, chronische Herzkrankheiten, Asthma, chronische Nierenleiden um nur einige zu nennen. Viele Menschen, die unter diesen Beeinträchtigungen leiden besitzen die nötige Motivation und körperliche Voraussetzung Sport zu treiben.
In der Rehabilitationssportgruppe sind u.a. folgende Effekte zu erwarten:
Stabilisierung oder Verbesserung ihres Gesundheitszustandes
Erleben von Gemeinschaft und damit ein Heraustreten aus der gesellschaftlichen Isolation, die oftmals als Folge der Behinderung auftreten
Erlangung von Selbstsicherheit.
In einer modernen Gesundheitspolitik spielt die Qualität einer Leistung eine immer größere Rolle. Aus diesen Überlegungen heraus ist das Qualitätssiegel SPORT PRO REHA für besonders qualifizierte Angebote im Rehabilitationssport entstanden. In dem Siegel werden Qualitätskriterien festgeschrieben, die sich derzeit an der "Gesamtvereinbarung zum Rehabilitationssport und Funktionstraining von 1994" orientieren, aber in naher Zukunft einer Angleichung an die neue Rahmenvereinbarung bedürfen. Das "Neue" an dem Siegel sind nicht die Kriterien, sondern der ständige Verbesserungsprozess, der damit angeschoben werden soll. Die Übungsleiter verpflichten sich zusätzlich zu ihren Fortbildungen für die Verlängerung der Lizenzen an Qualitätszirkeln oder Audits teilzunehmen, die im Laufe der Zeit zu einer Qualitätserhöhung in diesen Gruppen führen soll.
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Qualitätiskriterien |
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Ganzheitliche Zielsetzung
Rehabilitationssport ist nicht ausschließlich an den Defiziten und Schwächen orientiert, sondern beachtet vorhandene persönliche Fähigkeiten und Stärken und bezieht soziale Ressourcen mit ein. Dies schließt Leistungsvergleiche unter den Teilnehmern nicht aus. Es sind nicht nur indikationsspezifische Gruppen eingerichtet, sondern es werden – wo möglich – indikationsübergreifende Gruppen angestrebt.
Zielgruppengerechte Inhalte
Die in den Rehabilitationssportgruppen angebotenen Sportarten und Übungen sind an die Art und Schwere der Behinderung/Erkrankung angepasst.
Ärztliche Verordnung und Betreuung
Behinderten-/Rehabilitationssport erfolgt in Gruppen unter ärztlicher Betreuung. Der betreuende Arzt steht in Verbindung zum behandelnden Arzt. Die Kontrolle der Wirksamkeit des Rehabilitationssports erfolgt durch den behandelnden Arzt.
Qualifizierte Leitung
Als Qualifikationsgrundlage gilt die bereichsspezifische Übungsleiterausbildung in einem der Bereiche:
Stütz- und Bewegungsapparat
Innere Organe
Sensorik
Zentrales und peripheres Nervensystem
Geistiger Bereich
Psychischer Bereich.
Adäquate organisatorische Rahmenbedingungen
Es wird auf festgelegt Gruppengrößen gemäß der definierten Zielgruppe geachtet. Darüber hinaus werden die Veranstaltungen regelmäßig und beim Sport in Herzgruppen unter ärztlicher Betreuung durchgeführt.
Hilfe zur Selbsthilfe
Dauerhafte Verhaltensänderungen sind nur langfristig zu erreichen, und es bedarf steter Bemühungen, das Erreicht zu sichern. Der Rehabilitationssport als Behindertensport versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe, insbesondere um die eigene Verantwortlichkeit zu stärken.
Qualitätssicherung und Evaluation
Im Rahmen der Qualitätssicherung geht es darum, sicherzustellen, dass das Programm den formulierten Zielen entspricht. Dazu müssen die Qualitätskriterien konsequent umgesetzt werden. Die Betreuung der Vereine in diesem Bereich erfolgt über die Verbände mit Unterstützung des Deutschen Sportbundes. Aufbauend darauf werden regionale Qualitätszirkel für die Übungsleiter/innen eingerichtet.
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Neue Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport |
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Am 1. Oktober 2003 wurde die alte Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport aus dem Jahre 1994 von der neuen abgelöst. Zusätzlich wurde zeitgleich mit dem VdAK/AEV auf Bundesebene eine Vereinbarung zur Durchführung abgeschlossen. Mit den niedersächsischen Primärkassen folgt eine Umsetzungsvereinbarung in Kürze.
Hier gibt es einige Veränderung im Vergleich zur bisherigen Umsetzung. Die Unterschiede liegen hauptsächlich im Bereich der Leistungsdauer und der Leistungsvergütung.
Aktuelle Richtlinien:
allgemeiner Rehabilitationssport
Leistungsdauer : 50 Übungseinheiten in 18 Monaten mindestens 45 Minuten Dauer
Teilnehmer: maximal 15
Vergütung: 5,- Euro pro TN, pro Übungsabend
Rehabilitationssport in Herzgruppen
Leistungsdauer: 90 Übungseinheiten in 24 Monaten mindestens 60 Minuten Dauer
Teilnehmer: maximal 15
Anwesenheitspflicht eines Arztes
Vergütung: 6,- Euro Pro TN, Pro Übungsabend
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Antragsverfahren |
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Bitte senden Sie die Antragsunterlagen für die Anerkennung des Gütesiegels "Sport Pro Reha" an den
Behinderten-Sportverband Niedersachsen e.V.
Kai Schröder
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover
0511 / 12 68 - 51 00
0511 / 12 68 - 4 51 00
Schroeder@bsn-ev.de
Die Antragsunterlagen für die Anerkennung von Reha-Sportgruppen des NTB schicken Sie bitte an die:
Landesturnschule Melle
Referat Gesundheitssport
Postfach 1 48
49302 Melle
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Abrechnung von Reha- Sportgruppen |
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Vorgehen zur Abrechnung mit Reha-Trägern
Grundsätzlich ist der Sportverein Partner der Reha-Träger, d.h. die Abrechnung erfolgt direkt durch den Sportverein mit der jeweiligen Kasse.
Wichtig: Für die Abrechnung benötigt der Verein ein Institutionskennzeichen. Dies kann bei der Arbeitsgemeinschaft
IK, Alte Heerstr. 111, 53757 Sankt Augustin formlos beantragt werden.
1. Verordnung
Ein "Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport" muss vorliegen
(Vordruck Muster 56 beim Arzt).
2. Genehmigung
Diesen Antrag müssen sich die Teilnehmer/-innen vom zuständigen Kosten-Träger vor Beginn der Maßnahme ´Rehabilitationssport` (und damit natürlich auch vor der Abrechnung) genehmigen lassen.
3. Teilnahmebestätigung
Die Teilnehmer/-innen am Rehabilitationssport müssen ihre Teilnahme auf der Teilnahmebestätigung durch Unterschrift bestätigen. Nur die so aufgelisteten Sportstunden können abgerechnet werden. Für die Abrechnung mit Berufsgenossenschaften gelten eigene Formulare.
4. Abrechnung
Der Verein stellt die Übungseinheiten für jede/n Teilnehmer/-in dem jeweiligen Kosten-Träger in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Teilnahmebestätigung.
Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung nach Erfüllung des bewilligten Leistungsumfangs. Der Verein kann je nach Kassenart Zwischenabrechnungen verlangen: jeweils nach sechs Monaten bzw. zum 30.6./31.12.
Mit der ersten Abrechnung muss das Original der Verordnung eingereicht werden, ab der zweiten sind Kopien der Verordnung mit den Original-Teilnahmebestätigungen einzureichen.
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Landesprojekt Rettungsring |
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Förderung der Schwimmfähigkeit in Niedersachsen |
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