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Bonuspunkte der Krankenkassen |
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Mit der neuen Gesundheitsreform vom 1. Januar 2004 besteht für die Krankenkassen die Möglichkeit über ein so genanntes Bonussystem gesundheitsbewußtes Verhalten Ihrer Mitglieder zu belohnen. Als Prämien werden z. Z. überwiegend Sachprämien übergeben.
Hierfür ist jedoch eine Abstimmung zwischen Sportorganisation und Krankenversicherungen zur konkreten Umsetzung der Programme erforderlich.
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Bescheinigungen und Nachweisbarkeit |
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Es besteht seitens des LSB Einigkeit darüber, den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten. So können z.B durch eine/n Vereinsvertreter/in breiten- oder gesundheitssportliche Aktivitäten bzw. Mitgliedschaften in Vereinen auf den Bonusheften oder- checks der Versicherten bescheinigen.
Sollten die Vorlagen der Krankenkassen nicht gegeben sein, besteht die Möglichkeit sich über Ihren Verein hier ein Formular als Bescheinigung herunterzuladen:
Bei bezuschussten Sportkursen in der Prävention sind Kurslisten laut der Richtlinien, dass der Sportler mindestens an 80 von 100 Prozent des Kurses teilgenommen hat, als Nachweis von großer Wichtigkeit. Diese Listen dienen gleichzeitig als Nachweis für mögliche Bonuspunkte im Präventionsbereich.
Bei Bonuspunkten für den Erwerb eines Leistungsabzeichen des Deutschen Sportbundes, wie z.B. das Deutschen Sportabzeichen, kann Ihren Mitgliedern der jeweilige Prüfer vor Ort die Bescheinigung ausstellen.
Um sich einen Überblick über die Bonusprogramme der Krankenkassen verschaffen zu können, haben wir für Sie eine Liste zusammengestellt. Hier können Sie erkennen, welche sportliche Aktivitäten bei Versicherten prämiert werden.
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Landesprojekt Rettungsring |
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Förderung der Schwimmfähigkeit in Niedersachsen |
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