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Integration - Landkreisförderung |
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Voraussichtlich auch im Jahr 2010 25.000 Euro zusätzlich für die Integrationsarbeit der Sportvereine
Der Landkreis Osnabrück hatte dem Kreissportbund Osnabrück-Land in den Jahren 2008 und 2009 zusätzlich 25.000 Euro für die Integration von Kindern und Jugendlichen in den Vereinssport bewilligt. Gefördert wurden Integrationsmaßnahmen der Sportvereine und Fachverbände, die Kinder und Jugendliche aus Familien mit Migrationshintergrund oder sozial schwachen Gesellschaftsschichten ansprechen, der Eingliederung von behinderten Kindern und Jugendlichen in den Vereinssport dienten.
Da wir auch im Jahr 2010 diese zusätzliche Förderung erwarten, hier die Regularien.
Antragsberechtigt sind:
Sportvereine, Kreisfachverbände und die Sportjugend Osnabrück-Land,
Zielgruppe der Förderung:
Kinder und Jugendliche aus Familien mit Migrationshintergrund
Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Gesellschaftsschichten
Kinder und Jugendliche mit Behinderung
Förderungswürdige MaßnahmenMaßnahmen, die der Integration von Kindern und Jugendlichen in den Vereinssport dienlich sind und im Jahr 2010 beendet werden, wie:
Tagesaktionen (Spielfeste z.B. in Kooperation mit Schulen, Tagesfahrten)
Werbung für den Kinder und Jugendsport (z.B. Printprodukte)
Integrationsprojekte, die o.a. Einzelmaßnahmen verbinden
Aufbau neuer Sportgruppen mit:
- Anschaffung von Sportkleingeräten (10 % Eigenanteil)
- Übernahme von ÜL-Honoraren bis zu 5,00 Euro pro ÜE (45 Minuten), wobei eine Doppelförderung (nebenamtliche ÜL) ausgeschlossen wird.
Höhe der Förderung
In der Regel *) maximal 1.000,00 Euro pro Maßname.
Pro Verein wird in der Regel *) eine Maßnahme genehmigt.
*) Veränderungen können sich ergeben, wenn zum Jahresende noch Mittel frei sind.
Antragstellung
Formlos unter Anfügung eines Finanzierungsplanes.
Verwendungsnachweis / Auszahlung
Der Verwendungsnachweis
Kostenaufstellung mit Originalbelegen
Kurzbericht
Teilnehmerliste bei Tagesfahrten sowie neuen Sportgruppen
ist spätestens 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahme beim KSB einzureichen.
Die Auszahlung nach Prüfung auf das beim KSB gemeldete Vereinskonto.
Anträge werden ab sofort entgegengenommen.
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Landesprojekt Rettungsring |
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Förderung der Schwimmfähigkeit in Niedersachsen |
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Anzeigen |
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