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SUMMARY:Treffpunkt Beratung – Rücklagenbildung
DESCRIPTION:Wohin mit dem Geld? Korrekte Rücklagenbildung im gemeinnützigen Verein\nGemeinnützige Vereine müssen ihre Mittel in der Regel zeitnah für steuerbegünstigte satzungsmäßige Zwecke verwenden. Das Ansammeln von Kapital ist vom Grundsatz her nicht erlaubt. Aber es gibt Ausnahmen, insbesondere die nachweislich gebildeten Rücklagen.\nDin diesem Webinar werden Hinweise und Tipps aus der Vereinspraxis zu folgenden Themen gegeben:\n\n Grundlage und Ausnahmen der zeitnahen Mittelverwendung\n Bildung von zweckgebundenen Rücklagen\n Bildung einer Freie Rücklage\n Welche Fristen sind zu beachten\n Mögliche Höhe der Rücklagen\n Weitere Möglichkeiten der unschädlichen Mittelverwendung\n\nWann: Di. 03.12.2024 um 18:00 Uhr\n \n \n\n    \n\n		\n        \n			        \n     \n
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