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SUMMARY:13520- Versichert bei der VBG
DESCRIPTION:13520– Versichert bei der VBG\nTermin: Donnerstag, 22. April 2021, 18:00-19:30 Uhr\nOrt: Online-Seminar\nKosten: 00,00 Euro (für Teilnehmende aus Sportvereinen des LSB Niedersachsen)\nHaben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, wie Sie und Ihre Familie nach einem Arbeits-oder Wegeunfall abgesichert sind?\nAls nebenberufliche Sportler/in, Übungsleiter/innen/Trainer/innen, ehrenamtlich Tätige/r , oder freiwilliger Helfer/in stellt sich für Sie die Frage, ob Sie bei Ihren Tätigkeiten und Wegen im Sportverein gesetzlich unfallversichert sind. In dem Seminar „Versichert bei der VBG soll Ihr Versicherungsstatus deutlich gemacht werden, ob Sie versichert sind oder sich freiwillig versichern können bzw. kein Unfallschutz greift.\nFerner werden die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung dargestellt, die sehr umfassend sind. Das Wichtigste nach Eintritt eines Versicherungsfalls ist die Wiederherstellung der Gesundheit und die Wiedereingliederung in Arbeit und Gesellschaft.\nHierfür gehören Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, so dass von der Behandlung, z.B. im Krankenhaus bis zur Wiedereingliederung am Arbeitsplatz, die gesamte Rehabilitation gesteuert wird.\nFerner Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, um eine dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu erzielen. Hier können z.B. technische Hilfen eingesetzt werden oder Qualifizierungsmaßnahmen in Betracht kommen. Kann der bisherige Beruf aufgrund der Unfallfolgen nicht mehr ausgeübt werden, kann das unter Umständen auch eine neue Berufsausbildung bedeuten.\nWeiterhin können Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Betracht kommen. Hierzu gehören z.B. die Wohnungshilfe (Umbau der sanitären Einrichtungen, Einbau von breiten Türen, Fahrstühlen und Rampen), Kraftfahrzeughilfen, Rehabilitationssport, Kommunikationshilfen.\nNatürlich werden auch finanzielle Hilfen gewährt, um die wirtschaftlichen Folgen eines Versicherungsfalles abzumildern. Hierzu gehört das Verletztengeld während der Heilbehandlungsmaßnahme. Es wird ein Übergangsgeld zur Sicherung des Unterhalts bei einer berufsfördernden Maßnahme gezahlt. Ferner wird eine Verletztenrente gezahlt, wenn infolge des Versicherungsfalls körperliche Beeinträchtigungen verbleiben, deren Höhe sich nach dem Ausmaß der Minderung der Erwerbsfähigkeit richtet. Bei einem tödlichen Arbeits- oder Wegeunfall wird eine Witwer-/Witwenrente bzw. Waisenrente gezahlt.\nMöchte Sie detaillierter über den Versicherungsschutz und die Leistungen informiert werden, dann sollten Sie sich zu diesem Seminar „Versichert bei der VBG anmelden.\nDiese Veranstaltung wird online-basiert als Online Seminar durchgeführt. Voraussetzungen dafür sind ein internetverbundener PC mit funktionierender Webcam, Mikrofon sowie funktionierende Lautsprecher. Diese Veranstaltung wird mit 2 LE zur Verlängerung der VmC Lizenz anerkannt. Es können maximal 8 LE zur Verlängerung ausschließlich über Online Seminar gesammelt werden. Meldeschluss ist jeweils 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung. Details und Zugangsdaten werden nach erfolgreicher Anmeldung verschickt.\nAnmeldung online\n\n    \n\n		\n        \n			        \n     \n
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