E-Rechnungspflicht für Vereine – Online-Sprechstunden

Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland, die an andere inländische Unternehmen Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen, grundsätzlich elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) ausstellen. Davon betroffen sind auch Sportvereine sofern sie Rechnungen erstellen und empfangen.

Auf der folgenden Seite VIBSS-Seite finden Sie weitere nützliche Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema „E-Rechnungen“:

https://lsb-niedersachsen.vibss.de/vereinsmanagement/steuern/elektronische-rechnung

Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und eine elektronische Verarbeitung ermöglichen.

Auch wenn es für die Vereine Übergangsregelungen bis Ende 2026 bzw. Ende 2027 für die Ausstellung von E-Rechnungen gibt (vorbehaltlich der Zustimmung des Rechnungsempfängers!), müssen Vereine ab dem 01.01.2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.

  • Gilt dabei bereits eine Rechnung in PDF-Format als „E-Rechnung“ oder doch nicht?
  • Welche Ausnahme- und Übergangsregelungen gelten für die „E-Rechnungen“ genau?

Für diese und weitere Fragestellungen bieten der SSB Göttingen, der KSB Gifhorn und der SSB Hannover in Kooperation mit dem LandesSportBund Niedersachsen bis Ende des Jahres 6 Sprechstunden an.

Online-Sprechstunden-Termine zum Thema „E-Rechnungen“:

11.11.2024 17:30-19:30 Uhr https://bildungsportal.lsb-niedersachsen.de/angebotssuche/kurs/detail/37864

25.11.2024 18:00-20:00 Uhr https://bildungsportal.lsb-niedersachsen.de/angebotssuche/kurs/detail/38536

29.11.2024 17:00-19:00 Uhr https://bildungsportal.lsb-niedersachsen.de/angebotssuche/kurs/detail/37872

04.12.2024 18:00-20:00 Uhr https://bildungsportal.lsb-niedersachsen.de/angebotssuche/kurs/detail/38501

05.12.2024 18:00-20:00 Uhr https://bildungsportal.lsb-niedersachsen.de/angebotssuche/kurs/detail/39237

11.12.2024 18:00-20:00 Uhr https://bildungsportal.lsb-niedersachsen.de/angebotssuche/kurs/detail/38505

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