Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport

Schutzkonzept

Sportjugend und Kreissportbund Osnabrück-Land

Schutzkonzept

Das Gesamtkonzept von Sportjugend und KSB Osnabrück-Land

Verhaltenskodex

Ohne Zustimmung kann keine Mitarbeit in der Sportjugend und im KSB erfolgen

Leitfaden bei Vorfall & Verdacht

Handlungsleitfaden bei Vorfall und Verdacht

Beschwerdeformular

Jede Person soll die Möglichkeit erhalten, unangenehme Situationen oder Verhaltensweisen, die jungen Menschen in ihrer leiblichen, seelischen und geistigen Unverletzlichkeit berühren, zu melden oder Beschwerden einreichen zu können.

Positionierung zum Schutz vor sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt

Sportjugend und Kreissportbund Osnabrück-Land

Sport zählt insbesondere für Kinder und Jugendliche im Landkreis Osnabrück zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen. Damit trägt der organisierte Sport auch eine hohe Verantwortung für das Wohlergehen seiner aktiven Sportlerinnen und Sportler, Mitglieder, Ehrenamtlichen und Trainerinnen und Trainer. Einen Teil dieser Verantwortung stellt die aktive Bereitschaft dar, sich gegen jegliche interpersonelle und insbesondere sexualisierte Gewalt im Sport einzusetzen.

Kreissportbund und Sportjugend Osnabrück-Land verurteilen aufs Schärfste jede Form von Gewalt und Missbrauch in unserer Gesellschaft, insbesondere aber jede sexualisierte Gewalt und jeden Missbrauch an Kindern und Jugendlichen. Deshalb setzten wir uns ein für 

  • die Aufklärung jedes einzelnen Falles
  • die Entfaltung einer Kultur des Hinsehens und der Hinwendung zu den Betroffenen
  • konkrete präventive Maßnahmen

Ziele und Maßnahmen:

Kreissportbund und Sportjugend Osnabrück-Land stellen sich im Bereich Prävention von und Intervention sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt, inhaltlich und strukturell adäquat auf. Der KSB-Vorstand verpflichtet sich, das DOSB-Stufenmodell für Verbände zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und Belästigung umzusetzen.

Gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Ansprechpersonen wird ein Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt erstellt und veröffentlicht. Mitarbeitende des KSB sind als Vertrauensperson ausgebildet und fungieren als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle Veranstaltungen von Kreissportbund und Sportjugend Osnabrück-Land.

Kreissportbund und Sportjugend Osnabrück-Land führen eine Risikoanalyse durch und entwickeln Verhaltensregeln. Zudem werden wir ein Verfahren erstellen und weiterentwickeln, wie bei einem Verdachtsfall oder einem Vorfall umgegangen werden soll.

Wir wollen, dass alle haupt- und nebenberuflichen sowie ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich mit den Verhaltensregeln identifizieren und sich freiwillig verpflichten diese auch zu leben.

Der Kreissportbund und die Sportjugend Osnabrück-Land wollen einen kontinuierlichen Austausch mit kooperierenden Organisationen (LSB, Sj Nds., SSB Osnabrück, Sj Osnabrück) und dem Kinderschutzbund etablieren.

Der Kreissportbund und die Sportjugend Osnabrück-Land engagieren sich, um die Vereine vor Ort in die Lage zu versetzen, das Thema enttabuisiert zu behandeln, einen Umgang damit zu finden, präventiv tätig zu werden und eine Orientierung in Krisen- und Vermutungsfällen zu erhalten, um handlungsfähig zu bleiben. Dieses erfolgt im Dreiklang von finanzieller Förderung, Beratung und Vernetzung.

Als Ansprechpartner für die Vereine fungieren Stefanie Heilig (KSB-Vorsitzende), Semiha Topal (Vorsitzende der Sj) und Philipp Karow (KSB-Geschäftsführer).

Umsetzung des Schutzkonzeptes

Der KSB-Vorstand folgt dem Vorstandsbeschluss 0824 vom 4. März 2024 und setzt die Einführung des Konzeptes um.

  1. Der KSB beschäftigt keine Person (ehrenamtlich oder hauptamtlich), die nach § 171 174-184, 201 a, 225. 230-236 StGB verurteilt worden ist.
  2. Das erweiterte Führungszeugnis wird zum Eintritt in die Beschäftigung eingefordert, dann alle 5 Jahre.
  3. Ohne Zustimmung zum Verhaltenskodex kann keine Funktion im KSB oder der Sj erfolgen.
  4. Der KSB-Vorstand bestimmt mindestens zwei Vertrauenspersonen, die
    1. Ansprechpersonen für Beschwerden und Verdachtsfälle sind,
    2. Informationen zum Konzept veröffentlichen und weitergeben,
    3. Für die Unterweisung in das Schutzkonzept Sorge tragen,
    4. Für die prozessuale Weiterentwicklung Sorge tragen
    5. Ansprechpersonen für externe Institutionen und Kooperationspartner sind.
  5. Die allgemeinen Verhaltensregeln werden auf Grundlage einer wiederkehrenden oder anlassbezogenen Risikoanalyse bedarfsgerecht angepasst.

allgemeine verhaltensregeln

Hinweis: mit Blick auf die Gleichberechtigung ist dieses Dokument in einfacher Sprache verfasst

Wichtige Regeln für das Zusammen-Leben beim KSB Osnabrück-Land e.V.

Diese Regeln gelten für den Umgang mit allen Menschen.
Es ist egal, wie alt ein Mensch ist.
Es ist egal, welches Geschlecht ein Mensch hat.
Es ist egal, woher ein Mensch kommt oder ob ein Mensch eine Behinderung hat.
Alle schutz-bedürftigen Menschen sollen sicher sein.

  1. Respekt
    Alle Personen müssen höflich und gut miteinander umgehen.
  2. Körper-Kontakt
    Niemand darf einen anderen Menschen ohne Erlaubnis anfassen.
    Körper-Kontakt darf nur sein, wenn es für den Sport nötig ist und die Person das auch will.
  3. Nicht allein sein
    Ein Kind oder eine schutz-bedürftige Person soll nicht mit nur einem Erwachsenen allein in einem Raum sein. Es muss immer eine Aufsicht dabei sein.
  4. Kleidung und Umziehen
    Beim Sport muss angemessene Kleidung getragen werden.
    Männer, Frauen und andere Geschlechter müssen sich getrennt und ohne Störung umziehen können.
  5. Sprache
    Niemand darf gemeine oder sexuelle Sprüche sagen. Schlimme Wörter sind verboten.
  6. Private Daten
    Private Informationen über Teilnehmende sind geheim.
    Nur wenige Mitarbeiter dürfen diese Daten sehen, wenn es unbedingt nötig ist. Der Daten-Schutz ist wichtig.
  7. Internet und Soziale Medien
    Alle müssen Computer, Handys sowie Internet und soziale Medien vorsichtig nutzen. Das gilt besonders im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen.
  8. Fotos und Videos
    Niemand darf einfach ein Foto oder ein Video von einer Person machen. Die Person muss das erlauben. Bei Kindern müssen die Eltern die Erlaubnis geben.
  9. Aufmerksam sein und „Nein“ sagen
    Jeder Mensch hat das Recht, „Nein“ zu sagen. Wenn Ihnen etwas Komisches auffällt, müssen Sie das melden.
  10. Ernst genommen werden
    Wenn Personen ein Problem haben und darüber sprechen, hört man Ihnen zu. Jeder Mensch wird ernst genommen.
  11. Kontrolle
    Es wird genau geprüft, ob sich alle Menschen an diese Regeln halten.
  12. Regeln prüfen
    Diese Regeln werden regelmäßig überprüft. Spätestens nach zwei Jahren wird geschaut, ob man die Regeln verbessern muss.
  13. Besondere Veranstaltungen
    Manchmal gibt es besondere Feste oder Sport-Tage. Dafür kann es extra Regeln geben.
  14. Keine Gewalt
    Der KSB und die Sportjugend im KSB erlauben keine Gewalt. Es ist verboten, andere Menschen zu schlagen, zu beleidigen oder sexuell zu belästigen.

Ein Verstoß gegen diese Verhaltensregeln kann Folgen haben.

Unser Partner bei Beratungsbedarf von Vorfällen und Verdachtsfällen

im Kinderschutzbund Osnabrück

Daniela Kröger

Dipl. Sozialpädagogin/-arbeiterin

Ihre Ansprechpartner

im Kreissportbund Osnabrück e.V.

Stefanie Heilig

Vorsitzende

Tel. 0171 – 7795395
stefanie-heilig@web.de

Semiha Topal

1. Vorsitzende der Sportjugend Osnabrück-Land

Philipp Karow

Geschäftsführer

Tel. 0541 – 600 179 64
philipp.karow@ksb-osnabrueck.de

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