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250.000 Euro-Sonder-Förderprogramm von LandesSportBund, Sportjugend und Land Niedersachsen für die Jugendarbeit im Sport in Coronazeiten
Die Sportjugend und der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen e.V. stellen kurzfristig für den Zeitraum 12. November bis 31. Dezember 2020 250.000 Euro aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen für Maßnahmen der Jugendarbeit in Präsenz oder online bereit.
Sportvereine, Landesfachverbände oder Sportbünde, die Übungseinheiten im sportpraktischen Teil und/oder Lerneinheiten in der überfachlichen Jugend- und Jugendbildungsarbeit (von A wie außersportliche Angebote wie z.B. T-Shirt Gestaltung, Umweltaktionen, Kreativwerkstätten – über erlebnispädagogische Outdooraktionen bis Z = Zeit für uns durch finanzielle Unterstützung selbstgestalteter Settings junger Menschen) anbieten wollen, können dafür u.a. Honorarkosten für lizenzierte Übungsleiter oder Juleica-Inhaber, aber auch Ausgaben für digitales Equipment oder Spezialsoftware abrechnen.
Bei Fragen zur Förderung oder zur Antragstellung bitte an Carsten Täger oder Britta Nordhause vom LandesSportBund wenden.
Was sind die Ziele des Sonderprogrammes?
Ziel der Sonderförderung ist es, Rahmenbedingungen, Hilfsmittel und Inhalte zu fördern, die die “Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit” insbesondere in Coronazeiten ermöglichen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigte sind:
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Was wird gefördert und in welcher Höhe??
Mit der Steigerung der Attraktivität der Angebote für Kinder und Jugendliche soll der Stellenwert der Sportjugendarbeit gesteigert und dadurch eine Motivation zur ehrenamtlichen Mitarbeit für kreative und engagierte Menschen geschaffen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Es handelt sich hierbei um Mittel aus der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen, die für die sportpraktische und überfachliche Jugendarbeit bestimmt sind – nicht für den laufenden sportlichen Übungsbetrieb oder Wettkampfsport. Die Förderung einer Maßnahme nach dieser Richtlinie schließt eine gleichzeitige Förderung nach anderen Richtlinien der Sportjugend Niedersachsen oder des LandesSportBundes Niedersachsen aus.
Fördervoraussetzung ist, das Antragstellende die Gemeinnützigkeit für den Zeitraum von der Zuschussbeantragung bis zur Auszahlung der bewilligten Mittel nachweisen kann. Der Nachweis darf nicht älter als fünf Jahre sein.
Antragsberechtigt sind
die ordentliche Mitglieder im LandesSportBund Niedersachsen e.V. sind.
Geschäftsstelle
KSB Osnabrück-Land
Möserstr. 34
49074 Osnabrück
Tel. 0541 – 60017960
Postanschrift:
Möserstr. 34
49074 Osnabrück
Öffnungszeiten:
Mo. – Do. 8:30 – 17:00 Uhr
Fr. 8:30 – 14:00 Uhr