Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport

Präventive Maßnahmen zum

Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport

Der KSB Osnabrück-Land und die Sportjugend Osnabrück-Land sind sich bewusst, dass Kinder und Jugendliche besonders vor sexualisierter Gewalt geschützt werden müssen. Es bedarf einer Kultur des Hinsehens und der Beteiligung sowie der Verständigung und der Implementierung von Schutzkonzepten in Verbänden und Sportvereinen.

Hierzu haben Sportjugend und Kreissportbund Osnabrück-Land in 2024 die Entwicklung eines Schutzkonzepts begonnen. 

Damit Kinderschutz auch in jedem Verein im Landkreis gelebt werden kann, bietet der KSB eine ganzheitliche Beratung an.

Schutzkonzept

Sportjugend und Kreissportbund Osnabrück-Land

NeViS

Regionales Netzwerk für Vertrauenspersonen im Sport

Hilfestellung und Unterstützung für Sportvereine

Entwicklung von Schutzkonzepten

Damit Kinderschutz an jeder Stelle Deines Vereins gelebt werden kann, entwickeln wir Hand in Hand ein ganzheitliches Schutzkonzept. Mit unserem kompetenten Berater-Team  setzen wir auf eine Mischung aus Schulungen, Beratung und Begleitung und vertrauen dabei auf bewährte Methoden,  Materialien und Strukturen.

Das Schulungs- und Beratungsangebot wird von Fachberaterinnen und Fachberatern mit großer Erfahrung im Bereich Kinderschutz und Sport durchgeführt.  Jeder Vereinsprozess wird von einem Beraterteam begleitet.

Dein Verein ist mit einem Schutzkonzept ein sicherer Ort für Kinder und Jugend
liche. Abläufe bei potenziellen Fällen sind für alle im Verein klar.
Das Schutzkonzept wirkt ebenso positiv nach außen gegenüber der Kommune und Kooperationspartnern und kann für Mitgliederbindung und -gewinnung sorgen.

  • Schutz vor körperlicher, sexualsierter und psychischer Gewalt
  • sicherer Raum für Kinder und Jugendliche und alle Mitglieder
  • Sicherheit Vorstand, für Trainer, ÜL und andere Verantwortliche des Vereins
  • Steigerung des Ansehens des Vereins in der Öffentlichkeit
  • Stärkung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Verein
  • Steigerung eines respektvollen, achtsamen und gleichberechtigten Miteinanders

Die Beratungsbausteine bauen aufeinander auf und es empfiehlt sich folgende Abfolge:

Baustein 1: Positionierung im Vorstand (1,5 h) Zielgruppe: Vorstand, der nach BGB §26 entscheidungsfähig ist (und Abteilungsleitungen/Spartenleitungen)

Baustein 2: Risikoanalyse (3 h) Zielgruppe: Vorstand, Abteilungsleitende/Spartenleitende, Beauftragte für den Prozess/Schutzkonzept

Baustein 3: Verhaltensregeln und Beschwerdeverfahren (3h) Zielgruppe: Vorstand, Abteilungs- Spartenleiter*innen, Vertrauenspersonen, interessierte Übungsleitende

Baustein 4: Umgang und Verfahren bei Vorfall und Verdacht (3h) Zielgruppe: Vorstand mit Unterstützung der Vertrauenspersonen

Baustein: ÜL-Schulung (3 h) Zielgruppe: Übungsleitende, Jugendleiter*innen sowie Betreuer*innen von Übungsgruppen im Sportverein.
Hinweis: Regelmäßige ÜL-Schulungen gehören zum Schutzkonzept. Auf dem Weg zur Zertifizierung muss zunächst eine ÜL-Schulung nachgewiesen werden. Die Schulungen können auch in Kooperation mit anderen Vereinen stattfinden.

Baustein: Schulung und Bekanntmachung der Vertrauenspersonen -> vom 06.-07. März findet erstmalig eine Basisschulung in Osnabrück und in Kooperation mit dem Kinderschutzbund statt. Weitere Infos: https://www.kinderschutzbund-osnabrueck.de/seite/699952/fortbildungsangebote.html
Zielgruppe: zukünftige Vertrauenspersonen im Sportverein

Die Beratung beginnt in den meisten Fällen mit dem Baustein Positionierung im Vorstand. Vorab kann auch eine Infoveranstaltung erfolgen, zu der offen eingeladen wird. Mit der Positionierung werden die inhaltlichen Grundlagen für die Erarbeitung des Konzeptes geschaffen. Die Teilnehmenden erhalten u. a. einen
Überblick zu verschiedenen Gewaltformen und deren Anzeichen. Mit der Positionierung erteilt der Vereinsvorstand den Auftrag zur Erarbeitung eines Schutzkonzeptes und klärt zudem die Verantwortlichkeiten und Kommunikationsstandards im Entwicklungsprozess.

Die Risikoanalyse ist die Grundlage für die Erarbeitung eines
auf den Verein zugeschnittenen Kinderschutzkonzeptes und maßgeblich für die Verständigung von Verhaltensregeln: Gemeinsam schauen
wir, wie wir das, was schon gut läuft, nutzen können, um Kinder und Jugendliche weiter zu stärken, und wo die Leerstellen liegen, die wir durch angepasste Maßnahmen füllen werden.

Im Baustein Verhaltensregeln und Beschwerdeverfahren erarbeiten wir einen Grundstock an erwünschten und unerwünschten Verhaltensweisen von Erwachsenen gegenüber Kindern und Jugendlichen im Verein. Dieser Kodex soll allen Beteiligten – Kindern, Trainer*innen, Eltern und weiteren Personen des Vereins – Sicherheit geben. Er beruht auf Aufmerksamkeit füreinander, Transparenz und Fehlerfreundlichkeit. Zudem wird ein Verfahren besprochen und ausgearbeitet, welches den Mitgliedern ermöglicht auf Vorfälle oder Regelverstöße hinzuweisen.

Der Baustein Verfahren bei Vorfall und Verdacht besteht aus zwei Elementen, den Meldewegen und dem Interventionsplan. Das heißt: Wie können sich Kinder und Jugendliche melden, wenn ihnen Gewalt widerfährt, und was passiert in solch einem Fall; wer muss wann mit wem darüber sprechen und wen kann man sich als Hilfe dazu holen.

Die Bausteine Schulung der Vertrauenspersonen und Schulungen für ÜL/ Trainer vermitteln wichtige Kompetenzen zum Thema Kinder- und Jugendschutz. 

Der gesamte Prozess ist für eine Dauer von 24 Monaten ausgelegt. Es kann aber auch schneller gehen.
Wir stimmen zu Prozess-Start  den zeitlichen Rahmen 
individuell ab.

Ein Anruf in der KSB-Geschäftsstelle oder eine E-Mail genügt. In einem persönlichen Erstgespräch beantworten wir Eure Fragen und schlagen die nächsten Schritte vor. Ihr bestimmt Zeitpunkt und Ort.

Die Kosten für die Beratung werden über die LSB-Richtlinie getragen. Hierfür entstehen keine Kosten.  Auslagen für Verpflegung und Raummiete können über der KSB erstattet werden. 

Die Beteilung unterscheidet sich von Baustein zu Baustein. Im gesamten Prozess werden jedoch alle Perspektiven beteiligt. Vereinsvorstand, Abteilungs- und Spartenleitungen, ÜL/Trainer, Eltern, Kinder und Jugendliche.

Nein. Es reicht aus, wenn ihr mit der KSB-Geschäftsstelle Kontakt aufnehmt.  

Eure Aufgabe ist es, eine größtmögliche Beteiligung und eine bestmögliche Kommunikation zu euren Mitgliedern zu ermöglichen. In dem Prozess und in den einzelnen Bausteinen seid ihr die Experten für euren Verein.  

Für den Prozess ist es wichtig, dass eine Person im Verein den „Hut auf hat“. Das muss nicht zwingend jemand aus dem Vorstand sein, aber von diesem beauftragt.

Vertrauenspersonen, die später als Ansprechpersonen für eure Mitglieder da sind, werden im weiteren Prozess gefunden und benannt.

Vertrauenspersonen in Vereinen oder Fachverbänden sind Ansprechpersonen für Kinder, Jugendliche, Übungsleitende oder Eltern und Bindeglied zwischen Sport und Fachberatungsstellen.

Die Vertrauensperson sollte …

  • Interesse am Thema „Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Sport“ und entsprechenden Fortbildungen haben,
  • eng mit dem Vorstand zusammenarbeiten,
  • sich freiwillig zur Übernahme dieser Tätigkeit entscheiden,
  • nicht im Polizeidienst tätig sein,
  • mindestens 18 Jahre alt sein.

Die nächste Schulung in Kooperation mit dem Kinderschutzbund findet vom 06.-07.03.2026 statt: Zur Anmeldung

Termine der nächsten stattfindenen Seminare der Sportjugend Nds. sind hier angegeben.

Je besser die Kommunikation, desto stärker fällt die Beteiligung und die Akzeptanz aus.  Deshalb besprechen wir bereits zu Beginn des Prozesses, wie alle Beteiligten informiert werden. Nach Fertigstellung des Kinderschutzkonzeptes wird dieses über alle Kanäle im Verein veröffentlicht. Selbstverständlich stellen wir entsprechende Textbausteine zur Verfügung und unterstützen bei der Umsetzung. Zusätzlich muss das Kinderschutzkonzept in die Vereinssatzung aufgenommen werden.

Dann habt ihr sehr wahrscheinlich schon einige Hausaufgaben erledigt. Wir bieten euch an, dass wir euer Konzept im Rahmen eines fachlichen Austausches besprechen. Dann erfahrt ihr, ob euer Konzept den Kriterien für eine Zertifizierung AUSGEZEICHNET entspricht.

Die Plakette ist die Auszeichnung für eine erfolgreiche Zertifizierung und wird dann ausgehändigt, wenn alle Bausteine innerhalb des Beratungsprozesses aktive bearbeitet sind und Strukturen geschaffen wurden. Bestehende Konzepte können im Rahmen eines fachlichen Austausches mit einem Beraterteam überprüft werden.

Bei der Entwicklung eines Schutzkonzeptes schlägt der Verein einen Entwicklungsprozess ein. Die Zertifizierung ist dabei ein erster wichtiger Meilenstein und hat eine Gültigkeit von 4 Jahren. Ob die Auszeichnung verlängert wird, ist davon abhängig, ob eine Verstetigung des Prozesses erfolgt. Hierzu gehören z.B. regelmäßige Schulungen, Projekte für Kinder und Jugendliche zu Kinderrechten u.s.w.

Bitte meldet Euch umgehend bei unseren Ansprechpersonen. Wir leiten euch an, was zu tun ist. 

Philipp Karow: 017623784274
Stefanie Heilig:  01717795395

Alternativ könnt Ihr Euch bei der Clearingstelle von der Sportjugend Niedersachsen melden:
Tel.: 0511 1268 274 (Sprechzeiten: Dienstag von 10-12 und Donnerstag von 13-15 Uhr)
Zur Clearingstelle

Ihre Ansprechpartner bei Beratungsbedarf von Vorfällen

im Kinderschutzbund Osnabrück

Daniela Kröger

Dipl. Sozialpädagogin/-arbeiterin

Ihre Ansprechpartner

im Kreissportbund Osnabrück e.V.

Stefanie Heilig

Vorsitzende

Tel. 0171 – 7795395
stefanie-heilig@web.de

Semiha Topal

1. Vorsitzende der Sportjugend Osnabrück-Land

Philipp Karow

Geschäftsführer

Tel. 0541 – 600 179 64
philipp.karow@ksb-osnabrueck.de

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