Wir fördern den Sport
Vereine, die für die Tätigkeit ihrer lizenzierten Übungsleiter (ÜL) und Trainer (T) im Jahr 2024 Zuschüsse vom LSB Niedersachsen sowie Landkreis Osnabrück beantragen möchten, haben hierfür vom 15. März bis 31. Mai 2024 die Möglichkeit. Ausschließlich in diesem Zeitfenster ist die ÜL/T-Bezuschussungsliste für eine Bearbeitung und Zuschussbeantragung im LSB-Net freigeschaltet und kann in diesem Zeitraum beliebig oft aktualisiert werden. Die jeweils letzte gespeicherte Version der ÜL/T-Bezuschussungsliste gilt als verbindlicher Antrag auf Bezuschussung.
Wichtigste Voraussetzungen und Grundlagen für eine gelingende Beantragung der ÜL-Zuschüsse:
- Ganzjährige Pflege der ÜL/T-Liste
- Überwachung der Gültigkeit von Lizenzen
- 13. März bis 31. Mai 2024: verbindlicher Zeitraum für Beantragung
- Alle ÜL/T mit gültiger Lizenz bis 31. Mai auf Bezuschussungsliste, wenn Einsatz in 2024 zu erwarten
- ÜL/T-Bezuschussungsliste = Antrag, Aktualisierungen im Zeitraum beliebig möglich. Achtung: Speichern!
- Kennzeichnung hauptberuflicher ÜL/T, für die es nur die städtische Förderung gibt
- Auszahlung der Förderung, in zwei Raten (Juli und Dezember)
- Bestätigung der Mittelverwendung bis 31. Januar 2025, Abgleich überwiesener Förderung mit gezahlter ÜL-Vergütung 2023 Wichtig: Verwendung der Zuschüsse nur für ÜL/T auf Bezuschussungsliste!
- Nachweis für gezahlte Vergütung an ÜL/T = Banküberweisung (nur bei Aufforderung vorzulegen)
Förderprogramme
Kreissportbund Osnabrück-Land
die einzelnen Fördermodule des KSB im Überblick
- Anschaffung von Groß-Sportgeräten
Bezuschusst werden Sportgeräte, deren Anschaffungspreis (Einzelpreis) mindestens 400 Euro (Netto) betragen. Pro Verein und Förderjahr kann nicht mehr als ein Antrag gestellt werden. Die Antragsstellung erfolgt formlos unter Beifügung eines Angebots, bzw. einer Kopie der Originalrechnung sowie einer Kopie des Zahlungsbeleges.
- Förderung in Höhe von 50 %, maximal 1.000 EUR
Eine anteilige Rückzahlungsverpflichtung des Zuschusses für Sportgeräte entsteht bei Beendigung der Mitgliedschaft im LSB/KSB innerhalb von 10 Jahren, gerechnet ab dem Folgejahr der Zuschussbewilligung.
Antragstellung in allen Fällen bis zum 30.09. eines Jahres. Die Bewilligung erfolgt für alle Anträge im Oktober des Jahres. Anträge, die in den Monaten Oktober, November und Dezember eingereicht werden, können im folgenden Förderjahr berücksichtigt werden.
- Durchführung von besonderen Veranstaltungen, die für den Sport im Landkreis Osnabrück national und international werben (DM, EM, WM)
- Zuschuss – Durchführung DM bis zu 250 Euro
- Zuschuss – Durchführung EM bis zu 500 Euro
- Zuschuss – Durchführung WM bis zu 1000 Euro
Die Antragsstellung erfolgt formlos unter Beifügung einer Kostenaufstellung.
Antragstellung in allen Fällen bis zum 30.09. eines Jahres. Die Bewilligung erfolgt für alle Anträge im Oktober des Jahres. Anträge, die in den Monaten Oktober, November und Dezember eingereicht werden, können im folgenden Förderjahr berücksichtigt werden.
- Teilnahme an besonderen Veranstaltungen (DM, EM, WM)
- Teilnahme DM, je Teilnehmer bis zu 40 Euro
- Teilnahme EM, je Teilnehmer bis zu 80 Euro
- Teilnahme WM, je Teilnehmer bis zu 120 Euro
Die Antragsstellung erfolgt formlos unter Beifügung einer Kostenaufstellung und eines Teilnehmer-Nachweises.
Antragstellung in allen Fällen bis zum 30.09. eines Jahres. Die Bewilligung erfolgt für alle Anträge im Oktober des Jahres. Anträge, die in den Monaten Oktober, November und Dezember eingereicht werden, können im folgenden Förderjahr berücksichtigt werden.
Der Kreissportbund Osnabrück-Land fördert die Nutzung von Sportabzeichen–Verwaltungsprogrammen in den Sportvereinen.
Für jedes Sportabzeichen, das dem Kreissportbund Osnabrück-Land über ein Sportabzeichen-Verwaltungsprogramm „online“ übermittelt wird, erhält der Sportvereine eine Gutschrift von 0,25 Euro.
Nutzt der Sportverein ein Sportabzeichen-Verwaltungsprogramm, das, im Sinne der Kooperation, eine Sportabzeichen-Bearbeitung von anderen Sportvereinen und/oder Schulen ermöglicht, so erhält er für die Bearbeitung im Kooperationsverbund eine Gutschrift von 0,50 EUR pro Sportabzeichen.
Mit Sport im Park werden Sportvereine im Landkreis Osnabrück unterstützt, zusätzliche Angebote im Freien zu organisieren. Es werden solche Angebote gefördert, welche im öffentlichen Raum stattfinden und mit der Kommune/Gemeinde abgesprochen sind.
Förderbedingungen:
- Es werden ausschließlich kostenlose und offene Angebote gefördert, die über einen Zeitraum von mindestens 6 UE stattfinden und von einem qualifizierten ÜL geleitet werden
- Das Angebot findet im öffentlichen Raum (z.B. Stadtpark, Gemeindeplatz, Schulhof, Trimm-Dich-Pfad, etc.) statt. Ausgenommen sind offen zugängliche Bewegungsplätze (Outdoorfitness-Park, Fitness-Anlagen) auf Vereinsanlagen, die auch von Nichtmitgliedern genutzt werden können.
- Eine kooperative Abstimmung mit der Kommune vor Ort ist vor Voraussetzung für eine Förderung.
- Öffentlichkeitswirksame Ankündigung der Angebote mit Bezug auf das Programm „Sport im Park im Osnabrücker Land“ sowie die Unterstützung der hkk Krankenkasse und des Landes Nds, mit Hilfe der zur Verfügung gestellten Marketing- und Werbemittel.
- Eintragung und Veröffentlichung des Angebots auf der Programm-Homepage sportimpark-os-land.de
Hinweise:
- bis zu 500,00 € pro Angebot können für ÜL-Honorare sowie für Materialien (nur bei Erstanträgen) oder eigene Werbemittel ausgegeben werden.
- Outdoor-Angebote, die auf dem Vereinsgelände stattfinden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Ausnahmen sind Outdoor-Fitnessanlagen oder Bewegungsplätze, die auch von Nicht-Mitgliedern genutzt werden können.
- Marketing- und Werbematerialien werden darüber hinaus vom KSB zur Verfügung gestellt.
- Die zu bewilligende Fördersumme ist abhängig vom Umfang der Maßnahmen sowie dem geplanten Finanzrahmen
- Die Antragstellung erfolgt nach Registrierung über die Programm-Homepage sportimpark-os-land.de
Die Sportjugend Osnabrück-Land fördert Jugendfreizeiten und Jugenderholungsmaßnahmen durch die Sportjugend Niedersachsen.
Förderbedingungen:
1. die Dauer der Freizeit beträgt mindestens 4 Tage mit An- und Abreise
2. mindestens 6 Teilnehmern
3. das Alter der Teilnehmer ist mind. 7 Jahre und max. 21 Jahre (einschl.)
4. pro angefangene 6 Teilnehmer kann eine Betreuungsperson angerechnet
werden.
5. ein formlosen Vorantrag ist bei der Sportjugend im KSB OS-Land bis 30.04. eines Jahres einzureichen.
6. Förderung beträgt bis zu 2 Euro pro Tag und Teilnehmer/Betreuer
abhängig vom Kontingent, das der Sportjugend im KSB OS-Land zur
Verfügung steht.
NICHT förderfähig sind sportfachliche Maßnahmen wie z. B. Punktspiele, Trainingslager, Wettkampfveranstaltungen!
Teilnehmerliste Für Freizeiten
Aufenthaltsbestätigung Verwendungsnachweis
Förderung von Jugendfreizeiten und Jugenderholungsmaßnahmen durch den Landkreis Osnabrück
Der Landkreis fördert Angebote der Jugendarbeit.
Die Voranmeldungen für die Freizeit muss bis spätestens 1 Monat vor Beginn der
Maßnahme beim Landkreis eingegangen sein.
Zur Antragstellung über das Service-Portal
Ferner kann über den Jugendring Osnabrücker-Land e.V. eine personenbezogene
Förderung (sozial schwache Familien, allein Erziehend, kinderreiche Familien)
erfolgen. Die so genannten Plätze der Jugenderholungsarbeit werden unter
Beifügung von Nachweisen bei der Sportjugend im KSB OS-Land beantragt.
Jugendförderung der Kommunen
Einige Kommunen im Landkreis Osnabrück fördern ebenfalls die Durchführung
von Freizeitmaßnahmen der Sportvereine.
Die Abgabetermine sind unterschiedlich, z.T. bis zu 2 Monate vor Beginn der
Maßnahme. Antragsformulare gibt es über die jeweilige Jugendpflege
Förderprogramme
Landkreis Osnabrück
Integrationsförderung des Landkreises Osnabrück
Gefördert werden Integrationsmaßnahmen der Sportvereine und Fachverbände, die Kinder und Jugendliche aus Familien mit Migrationshintergrund oder sozial schwachen Gesellschaftsschichten ansprechen, der Eingliederung von behinderten Kindern und Jugendlichen in den Vereinssport dienen. Förderfähig sind Tagesaktionen, Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Werbematerial), erforderliche Investitionen für den Neuaufbau eines Sportangebotes (ÜL-Honorare, Material) können mit bis zu 1.000 Euro bezuschusst werden. Die Beantragung erfolgt formlos mit Übermittlung eines Finanzierungsplans.
Der Landkreis fördert Jugendarbeit und Freizeiten
Der Fachdienst Jugend fördert junge Menschen im Landkreis Osnabrück in ihrer Entwicklung und Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.
Der Landkreis fördert:
- Freizeiten im In- und Ausland
- Jugendbildungsmaßnahmen
- Kurse zur Erlangung bzw. Verlängerung einer Jugendleitercard (Juleica)
Damit die Teilnahme eines Kindes an einer Ferienfreizeit nicht am Geld scheitern muss, besteht die Möglichkeit, darüber hinaus durch den Veranstalter einen Zuschuss für die Kosten einer Freizeit zu beantragen. Weitere Informationen zur Jugendleitercard (Juleica) sowie eine Liste von Zeltplätzen unter Downloads
Förderprogramme
Bezuschussung von lizensierten ÜL und Trainiern*innen
Die Zuschüsse werden aus der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen, ergänzend zu kommunalen Mitteln, bereitgestellt. Die Höhe der Mittel ergibt sich aus den Haushaltszuweisungen des Landes Niedersachsen, des LSB und dem Landkreis Osnabrück.
- Die Frist zur Antragstellung der Bezuschussung endet am 31.05. des Jahres
- Die zweckgebundene Mittelvergabe in mindestens der Höhe des erhaltenen Zuschusses muss im LSB-Net bestätigt werden. Stichtag ist der 31.1. des Folgejahres.
Förderprogramme
Landessportbund Niedersachsen
Förderung von Sportstättenbaumaßnahmen
Der Landessportbund Niedersachsen Der LSB Niedersachsen fördert Sanierungen, Modernisierungen, Erweiterungen, Um- oder Neubauten nach ökologischen und sozialen Kriterien. Die Antragstellung erfolgt vollständig digital über das Förderprotal des LSB. Zuständig für die Beratung und Ansprechpartner für die Sportvereine im Landkreis ist der KSB- Geschäftsstelle. Für die Vereine im Landkreis Osnabrück gelten folgende Fristen.
Beratungsgespräch zum Sportstättenbau: 31. August 2024
Absenden der Anträge unter 25.000 Euro: 15. November 2024
Absenden der Anträge über 25.000 Euro: 15. September 2024
Richtlinie zur Förderung im Sportstättenbau
Fördermöglichkeiten
Über die Richtlinie werden grundsätzlich Baumaßnahmen von Sportvereinen gefördert, die mit der sportlichen Nutzung in Zusammenhang stehen (Sport-, Bewegungs- und Begegnungsräume).
Förderanträge sind bei dem jeweils zuständigen Sportbund zu stellen. Hier erhalten Sie auch die Antragsunterlagen und Informationen zu den Antragsfristen.
Die Richtlinie differenziert zwischen einer Förderung von Baumaßnahmen
- zur Bestandssicherung
- zur Bestandsentwicklung
- und im Rahmen des Struktur- und Entwicklungsfonds
- NEU ab 1. August 2023: Förderung von Baumaßnahmen zur Energieeinsparung
Bestandssicherungsmaßnahmen
Hierzu zählen Maßnahmen, die zur baurechtlichen, betriebsorganisatorischen und finanziellen Absicherung der baulichen Anlagen erforderlich sind inkl. Sanierung und Modernisierung.
Mindestens 10% der förderfähigen Ausgaben sind als Eigenmittel durch den Verein einzubringen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000,- €.
Bestandsentwicklungsmaßnahmen
Hierzu zählen bauliche Maßnahmen, z.B. Erweiterungsmaßnahmen bestehender Anlagen, Umnutzung oder Umbau von Gebäuden und Freiflächen, die dem Sportverein bisher nicht zur Verfügung standen, sowie Neubauten, die eine Neuausrichtung des Sportvereins unterstützen.
Mindestens 10% der förderfähigen Ausgaben sind als Eigenmittel durch den Verein einzubringen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000,- €.
Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung
Alle baulichen Maßnahmen zur Energieeinsparung wie z.B.
- Modernisierung LED Flutlicht und Innenbeleuchtung
- Intelligente Lichtsteuerung
- Dämmung Dach, Außen und Innenwand, Kellerdecke, Geschossdecke bzw. Bodenplatte
- Regenerative Energieerzeugung (siehe auch Merkblatt)
- PV Anlage mit bzw. ohne Batteriespeicher
- Solarthermieanlage
- Wärmepumpe
- Fußbodenheizung und Heizkörper in Verbindung mit dem Einbau einer Wärmepumpe
- Energiesparende Pumpentechnik
- Fenster und Türenaustausch
- Intelligente Heizungssteuerung in Abhängigkeit von Zeitplänen und Anwesenheit sowie zur Steuerung von Heizungssystemen, in denen Wärmepumpen mit konventionellen Heizungen kombiniert werden, um den Einsatz der Wärmepumpe zu optimieren
- Wärmerückgewinnung aus Abwasser (z.B. Duschwasser)
Die förderungsfähigen Ausgaben der Baumaßnahme müssen dabei mindestens 5.000 € betragen.
Maßnahmen zur Energieeinsparung sind bei Baukosten ab 25.000 € nur mit bis zu 50 v.H. förderfähig, wenn diese im Rahmen einer vor der Antragstellung in Anspruch genommenen Energieberatung empfohlen wurden!
Weitere Infos zur Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung
Ab dem 23.05.2022 ist nur noch eine papierlose Antragstellung möglich.
Um einen Förderantrag stellen zu können, benötigt die antragstellende Person einen Zugang zum LSB-Intranet und die Berechtigung, Sportstättenbauanträge bearbeiten zu dürfen.
D.h. auch die Personen, die bereits einen „allgemeinen“ Intranetzugang haben, benötigen zusätzlich die Berechtigung zum Sportstättenbauförderportal.
Dazu bitte auf der Startseite des LSB-Intranets im rechten Kasten „Service-Bereich“ der Punkt „Anmeldeformular Intranetzugang“ ausgewählt werden.
Anschließend muss das Formular ausgefüllt und bei „Art des Zugriffs“ der Punkt „Sportstättenbau Anträge – Bearbeiten“ angeklickt werden. Darufhin wird ein PDF-Formular generiert, welches vom Nutzer und vom §26 BGB verantwortlichen Vereinsvertreter zu unterschreiben ist. Dieses Formular wird dem jeweiligen Sportbund per Mail oder per Post zugesandt. Der Sportbund richtet den Zugang entsprechend ein.
Nähere Informationen zur digitalen Antragstellung finden Sie in dem folgenden Hinweisblatt:
Hinweisblatt zum Beratungsgespräch (1)
Merkblatt Sachversicherung Niedersachsen 2021
Publizitaetsgrundsaetze LSB 2014
Richtlinie Sportstätten Mit Erläuterungen
Der LandesSportBund Niedersachsen bietet die Förderung von Energieberatungen (z.B. allgemeine Energieberatungen, Fachplanungen für Wärmepumpentechnologie, Solarberatungen, Beleuchtungsberatungen, Heizlastberechnungen) über den Klima(s)check an. Vereine, Sportbünde und Landesfachverbände, die eine auf ihre individuellen Anforderungen und Gebäude zugeschnittene qualifizierte Energieberatung durchführen, erhalten bis zu 3.500 Euro aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen erstattet.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Sportbünde, die Gliederungen des LSB sind, sowie Sportvereine und Landesfachverbände, die ordentliches Mitglied im LSB sind.
Förderungsvoraussetzungen
Die Förderung von Beratungsmaßnahmen, die vor Zugang der Fördermittelzusage bereits begonnen bzw. beauftragt wurden, ist unzulässig.
Der aktuelle Nachweis der Gemeinnützigkeit darf nicht älter als fünf Jahre sein und muss vom Zeitpunkt der Antragsstellung bis zur Auszahlung der Fördermittel vorliegen.
Der Verein muss bestätigen, dass
– das Grundstück, die Gebäude und baulichen Anlagen sich im Eigentum des Antragsberechtigten befinden oder
– ein vertraglich eingeräumtes Nutzungsrecht vorliegt (überwiegend vom Verein genutzt) und der Verein die Energiekosten für das Beratungsobjekt trägt.
Entsprechende Nachweise sind im Falle einer Prüfung vorzulegen.
Antragsverfahren und Mittelauszahlung
Sportbünde, Sportvereine und Landesfachverbände richten ihre Anträge direkt an den LSB. Bei der Antragstellung sind die vom LSB vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Der Antragsberechtigte muss ein Angebot eines zugelassenen Energieeffizienzberaters aus der Liste „Die Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes“ (Wohngebäude / Nichtwohngebäude) vorlegen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des LSB.
Spätestens drei Monate nach erfolgter Beratung reicht der Sportverein einen Auszahlungsantrag beim LSB ein. Dem Auszahlungsantrag sind die Rechnung des Energieberatungsbüros in Kopie, die mindestens in Höhe der Abforderung sein muss sowie der Zahlungsnachweis (Kopie des Kontoauszuges) beizufügen.
Der Förderzeitraum beginnt mit dem Datum der Fördermittelzusage.
Folgende Schritte sind notwendig:
- Angebot eines zugelassenen Energieeffizienzberaters / einer Energieeffizienzberaterin aus der Liste „Die Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes“ (Wohngebäude / Nichtwohngebäude) einholen.
- Antragsformular ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und einscannen.
- Antragsformular und Angebot für die Energieberatung per E-Mail an enkzu(at)lsb-niedersachsen.de senden.
- Bewilligung abwarten und und dann erst Berater bzw. Beraterin beauftragen.
- Auszahlungsantrag (wird mit der Bewilligung versendet), Rechnung (muss auf den Verein, Sportbund, Fachverband ausgestellt sein) und Zahlungsnachweis (Kopie Kontoauszug) spätestens drei Monate nach erfolgter Beratung per E-Mail an enkzu(at)lsb-niedersachsen.de senden.
- Der LSB zahlt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen die Fördersumme auf das Vereinskonto aus.
- Zahlungseingang prüfen.
Im Rahmen eines Kooperationsprojekts zwischen dem LandesSportBund Niedersachsen (LSB) und der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) – gefördert durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz – können die niedersächsischen Sportvereine eine kostenlose Impulsberatung „Solar“ beantragen.
Zum 1. Juli 2016 hat das Bundesumweltministerium die Förderung auf Basis der Kommunalrichtlinie („Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“) ausgeweitet. Für Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus besteht die Möglichkeit Zuschüsse für Klimaschutzinvestitionen zu beantragen.
Fördervoraussetzungen
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Förderung sind:
- Die Fördergegenstände müssen sich im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Antragstellers befinden und während der Zweckbindungsfrist von 5 Jahren verbleiben.
- min. 5 % des Gesamtvolumens müssen Eigenmittel sein
- Sportvereine, die keine eigene Sportanlage besitzen, aber langfristige Pachtverhältnisse mit Kommunen/Gemeinden nachweisen können, für Unterhalt/Pflege/Instandhaltung der Anlagen zuständig und Kostenträger sind, können ebenfalls Anträge einreichen. Voraussetzung: der Pachtvertrag muss noch 7 Jahre Gültigkeit haben und der zu sanierende Gegenstand muss Eigentum des Sportvereins sein sowie während der Zweckbindungsfrist von fünf Jahren im Eigentum des Antragstellers verbleiben. Die Pacht- und Eigentumsverhältnisse sind bei Antragstellung nachzuweisen.
- Vergabeverfahren für die beantragten Leistungen dürfen erst nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheids durchgeführt werden.
- Die Auftragsvergabe muss sich auf einen Leistungszeitraum beziehen, der innerhalb des Bewilligungszeitraums liegt.
- Die Finanzierung des gesamten Vorhabens muss sicher gestellt sein.
- Der im Zuwendungsbescheid festgelegte Bewilligungszeitraum ist als Leistungszeitraum zu betrachten.
Anträge auf Zuwendung können das ganze Jahr eingereicht werden. Für die Antragstellung nutzen Sie bitte ausschließlich das Antragssystem easy-Online.
Für den Beginn des Vorhabens sollten 5 Monate nach Einreichen des Zuwendungsantrages eingeplant werden.
Förderhöhen und Förderschwerpunkte
Sportvereine können für folgende Maßnahmen eine investive Förderung beantragen:
Förderschwerpunkt | max. Förderhöhe |
Außenbeleuchtung mit zeit- oder präsenzabhängiger Schaltung | 25 % |
Raumlufttechnische Anlagen | 25 % |
Innen- und Hallenbeleuchtung | 25 % |
Optimierung zentraler Warmwasserbereitungsanlagen | 40 % |
Austausch nicht regelbarer Pumpen in Schwimmbädern | 40 % |
Gebäudeleittechnik inkl. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik | 40 % |
Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben muss so bemessen sein, dass sich eine Mindestzuwendung in Höhe von 5.000 € ergibt.
Informationsblatt zur Klimaförderung
Beratung und weitere Fördermöglichkeiten
Bei Fragen stehen Ihnen Beraterinnen und Berater unter 030/39001-170 bzw. über das Beratungsangebot zur Verfügung.
Anmerkung:
Eine Beantragung von zusätzlichen Sportstättenbaufördermitteln ist möglich.
Weitergehende Informationen und die Förderrichtlinien zu den verschiedenen Förderprogrammen finden Sie unter folgenden Links:
Förderung von Energiesparmaßnahmen
Die Kommunalrichtlinie – Förderung des BUNDES
Zuschuss bis 25% für u.a. Außen- und Innnenbeleuchtung sowie Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen
BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Zuschuss 20% für u.a.
- Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdeckenund Bodenflächen; Austausch von Fenstern undAußentüren; sommerlicher Wärmeschutz
- Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen
- Heizungsoptimierung
KFW – Darlehen und Tilgungszuschüsse
Förderung in städtebaulichen Erneuerungsgebieten:
Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten
Förderung nur in ländlichen Regionen (Orte bis 10.000 Einwohner) möglich:
ZILE – Förderung
LEADER – Förderung
Überblick EU-Förderung in Niedersachsen
Aktion Mensch: Förderschwerpunkt Inklusion:
Inklusionsprojekte: maximale Förderhöhe bis 250.000 €
Förderung von kleinen Projekten: max. Förderhöhe bis 5.000 €
Sonstige Fördermöglichkeiten:
Lotto-Sport-Stiftung – Sport vor Ort – Förderung mit bis zu 3.000 Euro
Am 19.05.2017 wurden Förderprogramme wie ZILE, LEADER, EFRE … im Rahmen eines Akademie-Forums vorgestellt. Die Vorträge zu der Veranstaltung finden Sie hier
Förderungen für bauvorbereitende Untersuchungen:
Finanzielle Förderung - Integration im und durch Sport
Die finanzielle Unterstützung Ihres Engagements richtet sich flexibel an Ihrem konkreten Vorhaben aus. Von einer pauschalen Starthilfe für neue zielgruppengerechte Sportangebote über die Bezuschussung besonderer Veranstaltungen oder Qualifizierungsmaßnahmen bis hin zur Förderung umfangreicherer Projekte ist vieles möglich.
Der KSB Osnabrück-Land verfügt über ein eigenes Kontingent. Sportvereine stellen deshalb den Antrag direkt beim KSB. Der einfachste Weg: Konkretisiert Eure Idee, kalkuliert die Ausgaben und sprecht uns an. Gemeinsam finden wir den geeignetsten Weg der finanziellen Unterstützung für für Euer Angebot.
Gesundheitsförderung durch Sport und Bewegung
Mit der Richtlinie Zielgruppenspezifische Bewegungs- und Gesundheitsförderung verfolgt der LSB Niedersachsen e.V. die Zielsetzung, neue und gesundheitsorientierte Bewegungsangebote für spezielle Zielgruppen in die Strukturen des organisierten Sports einzubinden.
Vereine werden unterstützt bei der Umsetzung von neuen Bewegungsangeboten, in den Bereichen Gesundheit- und Fitness, Natursport, Angebote für Senioren, Sportabzeichen, Trendsport u.v.m.
Gefördert werden Angebote, sowie Projekte und Prozesse, die einen Beitrag zur Bewegungsförderung und der Gesundheit leisten.
Veranstaltungen wie ein AGIL-Sporttag, Sportabzeichentag, „Go Sports Day“ oder Gesundheitssporttag, in deren Mittelpunkt das Themenfeld „Gewinnung neuer Zielgruppen und Vorstellung neuer Angebotsformen steht, können mit bis zu 1.000,- € bezuschusst werden.
Antrag besondere Veranstaltungen
Finanziell gefördert werden komplexe und umfangreiche Vorhaben mit dem Ziel der nachhaltigen Vernetzung und Kooperation von Partnern. Bei einer maximalen Laufzeit von zwei Jahren können bis zu 80% der förderungsfähigen Kosten, max. 8000,- €, beantragt werden, z. B. Bewegungsnetzwerk 50 plus, KIDS
Förderungsfähig sind Sportangebote, die neu in das Vereinsprogramm aufgenommen werden und sich an den Bedürfnissen der jeweiligen Zielgruppe vor Ort richten. Zum Beispiel:
- Motivierende Programme für Kinder und Jugendliche wie z. B. Trendsportangebote mit gesundheitsfördernder Ausrichtung,
- Generationsübergreifende Bewegungsangebote bzw. Angebote für Familien,
- Wohnortnahe Bewegungsangebote für Ältere,
- Kooperationsprogramme mit Partnern wie Schulen, Kitas, kommunale Einrichtungen der Jugend- und Altenhilfe, Betrieben, Ärzten und Ärztinnen u. a.)
Die Fördersumme beträgt für ein halbjähriges Angebot max. 600,- €, für ein ganzjähriges Angebot können bis zu 1000,- € beantragt werden.
Nachhaltigkeit - Wir für Morgen
Der LSB Nds. fördert nachhaltige Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes und des
Bürgerschaftlichen Engagements im Sport.
Antragstellende Sportorganisationen könnenbis zu 500Euro per Antrag erhalten. Pro Antragstellenden können bis zu 4 Anträge im Kalenderjahr gestellt werden. Die Maßnahmen sind miteinander kombinierbar, d. h. die einzelnen Maßnahmen werden separat abgerechnet, können aber im Verbund eine umfangreichere Maßnahme ergeben.
Veranstaltungen wie ein AGIL-Implementierung einer Arbeitsgruppe im Sportverein zum Thema Nachhaltigkeit
(Anschaffung von (Info)Materialien, Moderation des Prozesses, Exkursion(en), Beratung durch Experten)
– Ein Workshop mit der Arbeitsgruppe bzw. ehrenamtlich Engagierten des Sportvereins und Interessierten zur
Sensibilisierung für soziale Nachhaltigkeit oder zur klimaangepassten Ausgestaltung der Vereinsräume
– Baum- oder Heckenpflanzung auf dem Vereinsgelände inklusive Austausch/Input zum Thema Nachhaltigkeit
– Eine Veranstaltung zu fair produzierten Sportmaterialien mit inkludierter Kleidertauschbörse
– Social Media Kampagne zur Sensibilisierung und Informierung der Menschen im Sportverein und in der
Nachbarschaft über das Nachhaltigkeitsprojekt in der Sportorganisation
– Müllsammelaktion der 1. Herrenmannschaft zum Clean Up Day rund um das Vereinsgelände, der Kanujugend
auf dem Wasser oder der Outdoor-Trainingsgruppe im Wald
– Weitere Ideen: https://vereinshelden.org/engagieren/ideenboard/
Förderfähige Ausgaben in diesem Zusammenhang können z. B. sein:
– Raummiete, Verpflegung, Honorare für Referenten/Referentinnen (gem. Richtlinie 2.6.3), Fahrtkosten (gem.
Ziffer 1 der Allgemeinen Abrechnungsbestimmung des LSB), Anschaffung von Materialien zur Umsetzung von
nachhaltigen Projekten/Veranstaltungen (z. B. Saatgut, Mülltonne – Upcycling zur Pfandsammeltonne),
Materialien zur Umsetzung von Öffentlichkeitskampagnen (z. B. Erarbeitung von Informationen/Materialien,
Layouterstellung, Druckkosten), Honorare für Helfer:innen bei der Organisation (max. 10,- Euro/Zeitstunde)
Angeschaffte Materialien müssen, sofern möglich, nachhaltig und fair produziert sein.
Nicht förderfähig sind:
– Veranstaltungen aus dem laufenden sportlichen Übungsbetrieb oder Wettkampfsport
– Anschaffung neuer energieeffizienter Geräte (z. B. Laptop oder Kühlschrank)
Förderung im Rahmen der Vereins- und Organisationsentwicklung
Der LandesSportBund fördert Beratungs- und Entwicklungsprozesse in Sportvereinen, sowie Maßnahmen und Projekte, die der Engagementförderung dienlich sind.
Der LSB fördert Projekte zur Stärkung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements.
Mikroprojekte bis 3750 Euro (80 % Förderung)
Antrag Mikroprojektförderung für ausgebildete Freiwilligenmanager
Makroprojekte bis 37.500 Euro (80 % Förderung)
Die KSB-Geschäftsstelle unterstützt auf Anfrage bei der Planung, Beantragung und Vermittlung zum LSB. Email an: philipp.karow@ksb-osnabrueck.de
Bei Gründung eines J-Teams erhaltet Ihr über die LSB-Förderung:
- 250€ für euer erstes J-TEAM Projekt
- 150 €–Gutschein für Teamklamotten
- Gestaltung eines individuellen J-TEAM Logos für euer Team
- Infomaterialien zu Jugend-Lehrgängen, J-TEAM-Workshops und -veranstaltungen, etc.
- Arbeitsmaterialien und ein kleines Extra für euch
Zudem kann jedes bestehende J-Team jährlich 2 x 1000 Euro für Projekte beantragen!
- Das Projekt animiert und motiviert Kinder und Jugendliche zu Bewegung & Sport im Verein,
- macht auf das eigene J-TEAM und die Möglichkeit zum Mitmachen aufmerksam und
- bietet für das Thema ‚Junges Engagement‘ im Allgemeinen eine Plattform.
Weitere Infos und Ideen auf der Vereinshelden-Homepage
Engagementfreundliche Rahmenbedingungen sind die Grundlage für ehrenamtliches und freiwilliges Engagement. Mit der Engagamentberatung werden Vereine bei der Gestaltung dieser Rahmenbedingungen begleitet.
Mit dem Engagement-Quick-Check (EQC) werden aus einer Ist-Analyse erste Veränderungsideen sichtbar und erste Maßnahmen abgeleitet.
Der EQC hat einen Umfang von 4-5 Stunden und wird vor Ort oder bei bedarf online durchgeführt.
Der Eigenanteil des Vereins – nach Abzug der Förderung durch den LSB – beträgt 100€ und kann auf Antrag vom KSB zurückerstattet werden.
Erstgespräch
Dauer 2 Stunden
Kosten: keine
Das Erstgespräch findet bei euch vor Ort mit dem Vorstand eures Vereins statt. In zwei Stunden führt das zertifizierte Beratungsteam ein Gespräch mit euch zu eurem Anliegen und entwickelt daraus gemeinsam mit euch erste Zielvorstellungen und Themenschwerpunkte.
Vereins-Check
Dauer: 2 Stunden
Kosten: Keine
Der Vereinscheck besteht aus 15 Grundaussagen, die die zentralen Bereiche eines Sportvereins abbilden. Begleitet von einem Beratungsteam bekommt ihr mit dem VEREINSCHECK einen ersten schnellen Überblick über die Situation in eurem eigenen Verein. Ihr könnt einordnen, welche Themen für euren Verein relevant sind.
Auftaktworkshop in die Vereinsentwicklung
Dauer: 4-5 Stunden
Kosten: 100 Euro (Erstattungsfähig über Antrag an KSB)
Mit einem LSB-Beratungsteam werden mit dem erweiterten Vorstand, Abteilungsleitungen, Engagierten und allen weiteren Interessierten die herausfordernden Themenstellungen identifiziert und Prioritäten für die Weiterentwicklung in eurem Verein gesetzt. Gemeinsam werden daraus Projekte oder Aktivitäten entwickelt, Teams gebildet und Verantwortlichkeiten festgelegt.
Online- Kompaktworkshop
Dauer: 2-3 Stunden
Kosten: 75 Euro (Erstattungsfähig über Antrag an KSB)
Im Kompaktworkshop werden Themen, Anregungen und Wünsche aus dem Vorstand, von den Abteilungsleitungen, Trainern und von interessierten Vereinsmitgliedern in einem intensiven Online-Workshop beleuchtet und in konkrete Lösungsvorschläge überführt. Entwickelt werden Maßnahmen mit gemeinsam abgestimmten Aufgaben und Verantwortlichkeiten zum Wunschthema, wie z.B. Digitalisierung, Mitglieder- und Angebotsentwicklung, Ansprechen und Gewinnen von Engagierten, usw.
Folgeangebot „Themen- und Ideenworkshop“
Dauer: 4-5 Stunden
Kosten: Auf Anfrage
Wenn vorab ein Standardformat (z.B. Auftaktworkshop) durchgeführt wurde, dann können hierüber Ideen, Anregungen und Wünsche aus dem Vorstand, den Abteilungsleitungen, Trainern und von interessierten Vereinsmitgliedern in konkrete Lösungsvorschläge überführt werden. Entwickelt wird ein Maßnahmenkatalog mit gemeinsam abgestimmten Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu Themen wie Mitglieder- und Angebotsentwicklung, der Suche nach engagierten Ehrenamtlichen, neuen Finanzierungsquellen oder, oder, oder…
Fachberatung
Dauer: Variabel
Kosten: Auf Anfrage
Einer Fachberatung muss immer ein anderes Beratungsformat vorausgehen (s. AGB). Hier wird der tatsächlich vorhandene Beratungsbedarf analysiert. Die Themenfelder Finanzen, Steuern, Satzung, Haftung, Mitgliederversammlung, Versicherung, Fusion usw. sind häufig Anlass für Unsicherheiten beim Vereinsvorstand. Direkt bei euch im Verein wird durch eine*n kompetente*n Fachberater*in (z.B. Rechtsanwalt*in) individuell auf eure Problemlage oder Fragestellung geschaut.
Qualifix vor Ort
Dauer: 4-5 Stunden
Kosten: 100 Euro
Euer Verein wünscht sich mehr grundlegende Handlungssicherheit für möglichst viele ehrenamtlich Engagierte? Satzung, Finanzen, Steuern, … diese „harten“ Themen fordern jeden Vorstand. Qualifix- Expertinnen und Experten bearbeiten gemeinsam mit euch das gewünschte Thema.
Kompetent in Führung
Dauer: je 6 Stunden
Kosten: 185 Euro / Person (Die Kosten sind über einen Antrag an den KSB erstattungsfähig)
Ein Workshop, der sich an den Vorstand, die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle oder Projektgruppen eure Vereins (5 -10 Personen) richtet.
Folgende zwei Themen stehen zur Auswahl:
- „Es knirscht! – Erfolgreich durch Konflikte führen“. Ursachen und Arten von Konflikten auf den Grund gehen. Konflikte analysieren und Strategien für die Bewältigung entwickeln und einüben.
- „Neuer Vorstand! – Was nun?“ Gestern noch Vereinsmitglied, heute im Vorstand. Was bedeutet die neue Rolle für dich und dein Vorstandsteam?
Engagementberatung – der Quick-Check (EQC)
Dauer_ 4-5 Stunden
Kosten: 100 Euro (Erstattungsfähig über Antrag an KSB)
Der Engagement-Quick-Check (EQC) findet – möglichst unter breiter Beteiligung – bei euch vor Ort im Verein statt. Er bildet den Einstieg in die Engagementberatung. In 4-5 Stunden wird gemeinsam eine aktuelle Situationsanalyse vorgenommen, erste Veränderungsideen abgeleitet und Umsetzungsschritte festgelegt.
Zertifizierung: Engagementfreundlicher Verein
Dauer: Variabel
Kosten: Keine
Sowohl Sportvereine als auch Verbände und Sportbünde können sich als attraktive Einsatzstelle für ehrenamtlich und freiwillig Engagierte zertifizieren lassen. Das Zertifizierungsverfahren basiert auf einem Stufenmodell und beinhaltet 17 Qualitätsbereiche. Es wird von einem LSB-Auditor begleitet. In drei Kategorien (Bronze, Silber, Gold) wird das Prädikat „ENGAGEMENTFREUNDLICH AUSGEZEICHNET“ vergeben.
Jugendberatung
Dauer: 4-5 Stunden
Kosten: 100 Euro (Erstattungsfähig über Antrag an KSB)
Der Jugendberatung findet – möglichst unter Beteiligung vieler junger Mitglieder und interessierten Jugendlichen – bei euch vor Ort im Verein statt. In 4-5 Stunden wird gemeinsam eine aktuelle Situationsanalyse vorgenommen, erste Veränderungsideen abgeleitet und Umsetzungsschritte festgelegt. Mögliche Themenschwerpunkte sind:
- Was sind die Interessen und Bedarfe unserer jungen Mitglieder?
- Bieten wir Möglichkeiten zu projektorientierter Mitarbeit?
- Wie ist unsere Kommunikation und Darstellung in Medien und sozialen Netzwerken?
2023 Richtlinie Zur Förderung Von Beratung In Entwicklungsprozessen
Ausgebildete Beraterinnen und Berater begleiten die Vereine bei individuellen Digitaliserungsprozessen.
- Digitalisierung verstehen und Auswirkungen auf die Vereinswelt erkennen
- Mitglieder & Partner digital erreichen
- Digitalisierung rechtssicher gestalten
- Digitale Kultur schrittweise implementieren
- usw.
Erstgespräch
Dauer: 2 Stunden
Kosten: Keine
Das Erstgespräch ist das Einstiegsformat in die Digitalierungsbegleitung.
Themenworkshop
Dauer: 4-5 Stunden
Kosten: Auf Anfrage
Nach dem Erstgespräch in die nächste Phase eintauchen und Themen bearbeiten, Maßnahmen entwickeln und in die Umsetzung einsteigen.
Fachberatung zur Digitalisierung
Dauer: Variabel
Kosten: Auf Anfrage
Wenn es den fachlichen Input zu einem bestimmten Thema? Dann meldet jetzt deine Fachberatung in den folgenden Themenfeldern an:
- Mitglieder-/Vereinsverwaltung
- Online-Marketing
- Zusammenarbeit / Kollaboration
- Datenbanken, Server, Backup
- VereinsApp
- Digitales Sportangebot
Neue niederschwellige Sportangebote, die sich an den Bedürfnissen und Voraussetzungen der jeweiligen Dialoggruppe vor Ort ausrichten, können pauschal mit bis zu 1.000,- € für die ersten 12 Monate und bei erneuter Antragsstellung mit 600,- € für die zweiten 12 Monate bezuschusst werden. Sie sollten anschließend als reguläres Vereinsangebot weitergeführt werden.
Vielfaltssensibles Angebot 3.1
Eine weitere Förderungsmöglichkeit bieten die vielfaltssensiblen Schwimmkurse, die jeweils zeitlich begrenzt sind. Untersuchungen bestätigen immer wieder, dass bei vielen Menschen die Schwimmfähigkeit nur sehr gering ausgeprägt ist. Ziel dieser Schwimmkurse ist es in erster Linie diese Fähigkeit zu verbessern und darüber hinaus die Teilnahme- und Teilhabechancen aller Teilnehmenden zu fördern. Vielfaltssensible Schwimmkurse können pauschal mit 400,– € bzw. 600,- € unterstützt werden.
Vielfaltssensibles Schwimmangebot 3.1
Veranstaltungen wie Tage der offenen Tür oder Strategieworkshops, in deren Mittelpunkt das Themenfeld „Teilhabe und Vielfalt“ steht, können mit bis zu 1.000,- € bezuschusst werden.
Bildungsangebote zur Förderung der interkulturellen und sozialen Kompetenz werden ebenso bezuschusst wie die Teilnahme von Einzelpersonen an Bildungsangeboten und Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Die maximale Förderhöhe liegt bei 1.000,- €.
Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung (z.B. ÜL-C-Ausbildungen) können mit bis zu 10.000,- € bezuschusst werden, wenn sie auf die jeweiligen Bedürfnisse der Dialoggruppe ausgerichtet sind. Teilnahmebeiträge dürfen dann nicht erhoben werden.
Vielfältige weitere Initiativen, die sich an den Zielen der Richtlinie ausrichten, sich aber nicht den anderen Kategorien zuordnen lassen, können als sonstige Einzelmaßnahmen unterstützt werden. Die Fördersumme kann bei einer maximalen Laufzeit von 2 Jahren bis zu 3.000,- € betragen.
Zum zweiten Mal nach 2015 unterstützt der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen Sportvereine, Landesfachverbände und Sportbünde, die geflüchteten Menschen Sportangebote machen wollen. Unter dem Motto „Sport verbindet Menschen – Aktiv für Geflüchtete“ hat der LSB Hilfsangebote zusammengefasst, die online beantragt werden können. Diese richten sich bewusst an alle Geflüchteten.
500 Euro Förderung
Vereine können für ihre Aktivitäten über ein vereinfachtes Verfahren Fördermittel von bis zu 500 Euro je Antrag erhalten.
Gefördert werden:
- Sportkleidung und -schuhe für geflüchtete Menschen
- Transportausgaben, um Geflüchtete von ihren Unterkünften zu den Angeboten zu transportieren
- Materialien und Ausrüstung, die für Umsetzung von Angeboten notwendig sind
- Ausgaben für Übersetzungen
- Aufwandsentschädigungen für Helfer*innen
- Kinderbetreuungsausgaben
- kostenlose Verpflegung während der Angebote
- Eintrittsgelder für Schwimmbäder
Antrag Aktiv für Geflüchtete 2024
Fördermittel für Starthelferinnen und Starthelfer
Getreu dem Motto „Sport verbindet Menschen – Aktiv für Geflüchtete“ werden Engagierte gesucht, die vorrangig geflüchtete Menschen aus der Ukraine unterstützen und begleiten möchten. Die möglichen Tätigkeitsfelder sind vielfältig und umfassen das Initiieren sportlicher und außersportlicher Angebote, die persönliche Begleitung und Unterstützung (bspw. bei Behördengängen), Sprachvermittlung, Übersetzungstätigkeiten und vieles mehr. Pro Sportorganisation ist grundsätzlich nur eine Förderung möglich.
Die Starthelferinnen bzw. Starthelfer können auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung oder im Rahmen der sog. Übungsleiterpauschale eingesetzt werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ mit Mitteln des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und ist zunächst bis zum 31.12.2022 befristet.
Dem LSB ist es ein besonderes Anliegen allen Frauen die Möglichkeit zu bieten, Sport und Bewegungsangebote in geschützten Bewegungsräumen kennenzulernen und auszuprobieren. Zusätzlich soll der Frauenanteil im organisierten Sport erhöht werden.
Weiterhin wird mit den FrauenSportTagen eine örtliche Vernetzung zwischen dem Sportbund, den Sportvereinen sowie weiteren Kooperationen inner- und außerhalb des organisierten Sports angestrebt. FrauenSportTage können mit bis zu 2.000,- € bezuschusst werden.
Radfahren zu können und Kenntnisse über die Verkehrsregeln zu haben ist in Deutschland (aufgrund kultureller oder sozialer Herkunft) nicht für jede Person selbstverständlich. Genau hier setzt das Projekt „Radfahren vereint“ an.
Integrative Fahrradkurse ermöglichen zugewanderten Menschen (Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund) sowie sozial Benachteiligten mobiler und selbstständiger im Alltag zu werden. Der antragsstellende Sportverein/Sportbund erhält pro Kurs eine Pauschale i.H.v. bis zu 1200,- €.
IDS_Antrag_Integrative_Fahrradkurse__Stand_2024_.pdf (lsb-niedersachsen.de)
Integrative Radtouren dienen der Erkundung der jeweiligen Region und der Begegnung untereinander sowie der Stärkung des WIR-Gefühls. Die Radtouren mit zugewanderten und/oder sozial benachteiligten Menschen können pauschal mit 500,- € unterstützt werden.
IDS_Antrag_Integrative_Radtouren__Stand_2024_.pdf (lsb-niedersachsen.de)
Trainer-Schulungen: Übungsleitende haben die Möglichkeit, sich im Rahmen einer eintägigen kostenlosen Trainer-Schulung zur Leitung integrativer Fahrradkurse qualifizieren zu lassen. Diese Schulung wird in Kooperation mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) durchgeführt und findet zweimal im Jahr statt.
Infoblatt_Trainer-Schulung_Fahrradkurse_2024_neu.pdf (lsb-niedersachsen.de)
Großveranstaltungen: Der LSB Niedersachsen organisiert und unterstützt Großveranstaltungen, die den Projektzielen folgen. Hierzu gehören beispielsweise interkulturelle Feste, Sternfahrten oder Fachforen.
Nähere Infos zum Projekt sowie Anträge und Termine finden Sie hier
Komplexe, umfangreiche Vorhaben können als Projekte finanziell gefördert werden, wenn sie unter anderem vernetzt und nachhaltig angelegt sind. Die maximale Laufzeit beträgt 3 Jahre. Die Fördersumme darf 80% der förderfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigen.
Förderung der Jugendarbeit im Sport
Die Sportjugend Niedersachsen fördert überFreizeiten, Bildungsmaßnahmen, Projekte und den Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport
Ein Sportverein kann pro Kalenderjahr bis zu 4.000 Euro für Kooperationen mit Kindertagesstätten beantragen.
Die Sportvereine können dabei folgende Förderung beantragen:
- für 20 Einheiten (BE) á 10 €: 200 Euro
- für 40 Einheiten (BE) á 10 €: 400 Euro
Die Bewegungseinheit (BE) beträgt 60 Minuten und wird von einer lizensierten ÜL regelmäßig und während der Kita-Öffnungszeiten angeboten und durchgeführt.
Die Zusammenarbeit von Kindertagesstätte und Sportvereinen in Niedersachsen soll nachhaltig verbessert werden. Deshalb stellt die Sportjugend im LandesSportBund Niedersachsen seinen Mitgliedsvereinen aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen Fördermittel für die Durchführung von Bewegungseinheiten in Kooperationsgruppen „Kindertagesstätte und Sportverein“ zur Verfügung.
Von 2010 bis 2020 wurde das Projekt Schutz vor sexualisierter Gewalt von Kindern und Jugendlichen im Sport: Prävention, Intervention, Handlungskompetenz von der Sportjugend im LSB Nds. durchgeführt, um die Präventionsarbeit im Sport zu entwickeln und nachhaltig zu etablieren. Seit 2021 ist der Themenschwerpunkt PSG (Prävention sexualisierter Gewalt) in der Geschäftsstelle der Sportjugend verstetigt worden.
Die Sportjugend Niedersachsen bezuschusst aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen die Durchführung von Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen auf der Grundlage einer Richtlinie und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Sportjugend Niedersachsen fördert attraktive und innovative Projekte der Jugendarbeit, die sich aus dem bisherigen Angebot herausheben.
Bis zu 2000 Euro können für innovative Projekte beantragt werden.
J-TEAMs sind DAS Engagementformat für Jugendliche bis 27 Jahre, die sich im Sport einbringen und ihre Ideen umsetzen wollen: Sie bieten die Möglichkeit, eigene Projekt zu realisiere ohne für mehrere Jahre ein (Ehren-)Amt übernehmen zu müssen.
Interessierte Jugendliche und junge Erwachsene können für ihre Projektidee ein J-TEAM-Starterpaket, verbunden mit 250,00 € Projektmitteln, erhalten.
Der Antrag (Word- oder pdf-Dokument) für die Gründung eines J-Teams steht HIER als Download zur Verfügung
Schwimmförderung 2024
Das Land Niedersachsen stellt über den LandesSportBund Niedersachsen e. V. (LSB) 1,7 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt 2024 für die Durchführung von Schwimmkursen insbesondere für Schwimmanfängerinnen und Schwimmanfänger zur Verfügung. Die Kurse werden durch den Landesschwimmverband Niedersachsen e. V. (LSN) und den DLRG Landesverband Niedersachsen e.V. (DLRG) in ganz Niedersachsen organisiert. Das Ziel ist, möglichst vielen Kindern in Niedersachsen das Schwimmen beizubringen.
Gefördert werden Maßnahmen, die zwischen dem 15.03.2024 und dem 31.12.2024 durchgeführt werden. Anträge können von Sportvereinen, DLRG Ortsgruppen, Landesfachverbänden und Sportbünden gestellt werden.
Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine ordentliche Mitgliedschaft im LSB.
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