Auf dem Kreisporttag 2008 wurde die folgende Verfahrensweise zum Sportstättenbau beschlossen
Zusammensetzung und Aufgaben des Sportstättenausschusses
a) Der Sportstättenausschuss setzt sich wie folgt zusammen:
- stellv. Vorsitzende/Vorsitzender für Sportinfrastruktur
- 3 Vertreter der Sportvereine (Wahl auf dem Kreissporttag )
- 3 Vertreter der Fachverbände (Wahl auf dem 1. Hauptausschuss nach dem Kreissporttag )
- Geschäftsführerin/Geschäftsführer des KSB (ohne Stimmrecht)
b) Der Sportstättenausschuss hat folgende Aufgaben:
- Beratung der Sportvereine vor und nach einer Antragstellung
- Begutachtung und Prüfung der Anträge
- Erarbeitung eines Vorschlages zur Verteilung des dem KSB vom LSB zur Verfügung gestellten Kontingentes.
- Die Mitglieder im Sportstättenausschuss werden auf zwei Jahre berufen.
- Inkrafttreten/Gültigkeit
- Nach Zustimmung durch den Kreissporttag 2008 tritt die KSB-Ordnung zum Sportstättenbau zum 1.1.2009 in Kraft.