§ 16
1. Der Hauptausschuss setzt sich zusammen aus
a) den Mitgliedern des Vorstandes und
b) den Vorsitzenden der Fachverbände.
Bei Verhinderung können die Vorsitzenden zu b) einen Vertreter entsenden.
c) 15 Vereinsvertretern, die vom Kreissporttag gewählt werden.
i. Bei Verhinderung können die Vorsitzenden zu c) einen Vertreter entsenden.
ii. Die Wahlvorschläge zu c) sind gemäß der Antragsfrist zu einem Kreissporttag (§ 12, 3.) schriftlich einzureichen.
d) den Vorsitzenden anerkannter kommunaler Dachorganisationen von Sportvereinen.
i. Bei Verhinderung können die Vorsitzenden zu d) einen Vertreter entsenden.
ii. Die Anerkennung der kommunalen Dachorganisationen erfolgt durch den Hauptausschuss.
2. Der Hauptausschuss tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. In der ersten Sitzung des Geschäftsjahres, in dem kein Kreisporttag stattfindet, nimmt er die Jahresrechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr entgegen und beschließt den Haushaltsplan für das laufende Geschäftsjahr unter Beachtung des Rahmenhaushaltsplanes, der auf dem Kreissporttag beschlossen worden ist.
3. Der Hauptausschuss hat ferner folgende Aufgaben
a) Beschlussfassung bzw. Bestätigung von Ordnungen,
b) Wahl des Ausschussvorsitzenden (nach § 15),
c) Beratung von Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung,
d) Aufnahme von Fachverbänden,
e) Wahl des Kreisschiedsgerichts,
f) Zustimmung zu Vorstandsergänzungen und
g) Anerkennung kommunaler Dachorganisationen von Sportvereinen.
Zum Hauptausschuss zählen:
- Vorstand des Kreissportbundes
- Ehrenvorsitzender und Ehrenmitglieder
- Kassenprüfer
- Fachverbandsvorsitzenden
- 15 Vereinsvertreter (Vorsitzende der Vereine)
- Quakenbrücker TSV
- WSC Alfsee-Rieste
- TuS Engter
- TV 01 Bohmte
- VfL Lintorf
- SC Melle 03
- TuS Borgloh
- TSV Westerhausen
- BSV Holzhausen
- Spvg. Fürstenau
- Hagener SV
- TV Gut Heil GMHütte
- Blau-Weiß Hollage
- TV Bissendorf-Holte
- SV Concordia Belm-Powe
sowie die Vetreter der Dachorganisationen
- Sportdach Melle
- SSB Bramsche