Die GEMA und der DOSB haben den bestehenden Pauschalvertrag zur Musiknutzung in Sportvereinen bis 2029 verlängert.
Für viele Musiknutzungen in Sportvereinen gilt dieser Pauschalvertrag. Dadurch sind die dort geregelten Vereinsveranstaltungen pauschal abgedeckt.
Aber nicht alle Musiknutzungen fallen unter diesen Vertrag, dazu gehören unter anderem:
- Shows und Galas mit Eintrittsgeld im Rahmen von Sport- und Spielfesten
- sowie Kurse, an denen Personen teilnehmen, die nur für den Kurs eine kurzfristige Mitgliedschaft abgeschlossen haben (und für reine Fitnessstudios ohne Fachabteilungen).
- Ebenfalls nicht pauschal abgedeckt ist die Musiknutzung bei Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern (hier greift der GEMA Tarif M-SP).
Eine Übersicht über die Informationen rund um die Verwendung von Musik in Vereinen gibt es hier.