Hinweise der Woche 4

Morning news concept - newspaper and glasses
Fr, 15/05/2020 – 19:50 — Philipp Karow

Hier finden Sie einen Überblick über interessante Beiträge aus anderen Veröffentlichungen. Die Hinweise sind mit den Quellen verlinkt.

  1. Förderprogramm für Sportangebote im Freien

Sportlich, gesund und kontaktlos im Freien! Das reguläre Sport- und Bewegungsangebot in Sportvereinen, Schulen und Kitas ist weiterhin stark eingeschränkt. Allerdings ist das Sporttreiben im Freien auf privaten und öffentlichen Sportanlagen unter Einhaltung bestimmter Regeln wieder erlaubt. Daher hat der LandesSportBund Niedersachsen ein neues Förderprogramm gestartet.

Das Sporttreiben im öffentlichen Raum ist nach wie vor nur alleine oder mit Personen aus maximal zwei Haushalten möglich.

Die Sportvereine in Niedersachsen haben sich seit Beginn der pandemiebedingten Einschränkungen des Vereinssports unglaublich engagiert und durch Online-Angebote kreative Alternativen zum normalen Sportbetrieb entwickelt. So konnten viele Vereine den Kontakt zu ihren Mitgliedern aufrechterhalten und ihnen ein Mindestmaß an sportlicher Aktivität anbieten. Beim nun wieder möglichen organisierten Sporttreiben im Freien müssen strenge Hygienebestimmungen erfüllt und bestimmte Verhaltensregeln eingehalten werden. Um den Vereinen die Verlegung ihrer Sportangebote ins Freie oder die Neukonzeptionierung von Outdoor-Angeboten zu erleichtern, hat der LSB ein spezielles, zeitlich befristetes Förderprogramm unter dem Titel „Sportlich gesund und kontaktlos im Freien“ aufgelegt.

Die Umsetzung dieses Förderprogramms bietet die Chance, ein Stück Normalität in das Leben der Menschen zurückzubringen. Dabei können die besonderen gesundheitsfördernden Qualitäten von Sport und Bewegung an der frischen Luft erfahren werden, die sich nicht nur positiv auf die körperliche Fitness sondern auch auf das psychische Wohlbefinden auswirken. Perspektivisch eröffnet sich Sportvereinen die Möglichkeit, sich mit Bewegungsangeboten in der freien Natur ein neues Angebotssegment zu erschließen, das bereits vor der Krise voll im Trend lag und auch in Zukunft ein wichtiges Element der Gesundheitsförderung durch Sport und Bewegung sein wird.

Gefördert werden Outdoor-Angebote auf privaten und öffentlichen Sportanlagen, die der Gesundheits- und Bewegungsförderung dienen, insbesondere auch für Menschen mit Migrationshintergrund bzw. aus sozial benachteiligten Lebensverhältnissen.

Die Angebote müssen neu in das Vereinsprogramm aufgenommen oder als ursprüngliches Indoor-Angebot ins Freie verlegt worden sein. Planmäßig im Freien durchgeführte Trainingsprogramme können nicht gefördert werden.

Eine Doppelförderung von Übungsleiterhonoraren ist auszuschließen.

 Begrenzter Förderzeitraum (bis 15.07.2020) während der Covid-19-Pandemie

1. Auf Nachweis wird mit max. 250 Euro pro Antrag gefördert:
Honorare für ÜL für mindestens 5 Termine mit jeweils mindestens 45 Minuten
(Honorar max. 45,- Euro pro LE gem. Allg. Abrechnungsbestimmungen).
Honorare für Sportangebote im Freien können erst nach der Antragsbewilligung anerkannt werden.

2. Auf Nachweis wird einmalig pro Verein mit max. 250 Euro gefördert:

Materialien zur Umsetzung der Hygienevorschriften und Kontaktbeschränkungen
(z.B. Desinfektionsmittel und –spender, Absprerrband, …)

(Rechnungsstellung ausschließlich auf Verein)
Anschaffungskosten für Material (max. 250,- Euro pro Verein) können rückwirkend mit Stichtag 06.05.2020 berücksichtigt werden. Sie sind möglichst mit dem ersten Antrag einzureichen.

Pro Verein können max. 5 Anträge gestellt werden (Quelle: LSB Nds.)

Anmerkungen KSB: Die Rechnungen für Materialien müssen auf den Verein ausgestellt sein. Es sind keine Sportmaterialien förderfähig!  Es sind zwingend die Honorarabrechnungsbögen zu verwenden, die die Vereine vom LSB mit der Bewilligung erhalten. Wer Fragen zur Antragstellung hat, der kann sich an Philipp.karow@ksb-osnabrueck.de wenden.

  1. Online-Sprechstunde zum Wiedereinstieg

Zusätzliche Verantwortung und Mühen Sportvereine: Nur kein Hauruck-Verfahren beim Neustart
Osnabrück. Knapp 25 Vereine haben am Montag in harmonischer und zielgerichteter Atmosphäre an der zweiten Videosprechstunde des Kreissportbundes Osnabrück (KSB) teilgenommen. Diese drehte sich explizit um die Regeln bei der Rückkehr in den Vereinssport-Betrieb. Dabei wurde auffällig, dass sich alle Teilnehmer der großen Herausforderungen und Verantwortung voll bewusst sind – und zum nicht geringen Teil auch als eine besondere Belastung empfinden.

Vereine besorgt: Wie ist die Rechtslage bei Infektionen auf den Sportplätzen?
In einigen Vereinen wie dem TSV Westerhausen sind die Freiluftsportler bereits wieder voll aktiv, andere sind noch komplett in der gewissenhaften Einarbeitung, wie die Vorschriften in Sachen Hygiene und Distanz am besten umzusetzen sind. Besonders auffällig: Viele Vereine treibt die Rechtsfrage der Verantwortlichkeit für den Fall um, dass sich Sportler auf der Anlage trotz aller Vorkehrungen doch mit dem Corona-Virus infizieren sollten.

Protokolle der Einweisungen an die Übungsleiter werden empfohlen.
Eine verbindliche Antwort zur Rechtslage konnte der KSB auch noch nicht geben. Jedoch herrschte Einigkeit: Bei seriöser Weitergabe der Vorgaben und Einschränkungen an die verantwortlichen Übungsleiter und entsprechenden Umsetzungen, zu denen auch klar erkennbare Aushänge am Sportplatz gehören, sind grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz im Falle von Infektionen wohl kaum zu befürchten. Der KSB empfahl, die Einweisungen an die Übungsleiter und Sportler zu protokollieren. Der TuS Engter lässt die Übungsleiter gar eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Verordnungen abzeichnen. Unter anderem ist vorgegeben: Personen, die sich nicht an der Distanzregel halten, werden umgehend des Geländes verwiesen.

Vorstände können nicht jederzeit die Einhaltung der Regeln kontrollieren

Einige Vorstände betonten, zumindest in der ersten Woche bei jeder Übungseinheit die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren. Es herrschte aber Übereinstimmung, dass Vorstände nicht jederzeit Kontrolle ausüben können. Vieles müsse nach der Einarbeitung der Übungsleiter zwangsläufig unter dem Vertrauensprinzip funktionieren. Einen Corona-Beauftragen zu ernennen, ist laut KSB keine Pflicht. Doch es mache Sinn, jemanden im Verein zu finden, der sich intensiv in die Verordnungen einarbeitet und sich als Ansprechpartner für alle Mitglieder und Trainer zur Verfügung stellt. Ein solcher könne auch die Übungsleiter entlasten, auf die in diesen Zeiten ebenfalls eine klar erhöhte Belastung in Form von Verantwortung laste.

Anwesenheitslisten bei den Trainingseinheiten sind sinnvoll
Einige Vereinsmitarbeiter und auch der KSB empfahlen, in allen Sportarten zu jeder Übungseinheit Anwesenheitslisten zu führen. Auf diesen Listen kann deutlich vermerkt sein, dass bei einer eigenen Erkrankung oder einem Kontakt zu einem Infizierten in den vergangenen 14 Tagen nicht am Training teilgenommen werden darf. Wenn sich jeder Sportler selbst einträgt und zudem der Übungsleiter vor jeder Einheit verbal auf die wichtigsten Regeln hinweist, sollte der Verantwortung spätestens genüge getan sein. Eine Teilnehmerliste zu führen, mache auch Sinn, um im Falle eines Infizierten alle zu warnen, die mit diesem trainiert haben – und zudem mögliche Infektionsketten leichter nachvollziehbar zu machen. Der KSB will sich bemühen, eine Checkliste für alle Vereine zu erstellen.

Kommunen und Städten kooperieren unterschiedlich mit den Vereinen
Einige Vereine arbeiten eng mit den Kommunen oder Städten zusammen und lassen ihre Konzepte vorab absegnen. Die Kommunikation und Forderungen der verschiedenen Städte und Gemeinden sind aber offenbar alles andere als einheitlich. Interessant: In Quakenbrück ist den Jugend-Basketballern erlaubt, auf einer kommunalen Freianlage mit Körben zu trainieren. Eine solche Ausnahmegenehmigung ist ab er auch nötig, gilt doch ansonsten im öffentlichen Raum bis mindestens zum 25. Mai die „Nur höchstens zu zweit“-Regel. In GMHütte verlangt die Stadt eine Vorab-Einsicht in die Belegung der Sportplätze.

In der Samtgemeinde Neuenkirchen üben die Vereine untereinander besondere Solidarität
Zudem auffällig: In der Samtgemeinde Neuenkirchen arbeiten die Vereine eng zusammen. beispielsweise verinnerlicht Blau-Weiß Merzen die Hygienevorschriften und gibt sein Konzept an Eintracht Neuenkirchen und die SG Voltlage weiter.

Keine generellen Personenbegrenzungen mehr – sie können dennoch sinnvoll sein
Die Clubs sind sich bewusst: Auch wenn es keine Personenbegrenzung beim Training auf den Anlagen gibt, kann eine Einschränkung sinnvoll sein, um beispielsweise die Zwei-Meter-Distanz leichter einzuhalten. Der KSB rät, die Einstiegsempfehlungen der Fachverbände, die auf der Homepage des Landessportbundes zu finden sind, zu beherzigen. (Quelle: NOZ)

Anm. KSB: Die Kooperationsbereitschaft und Solidarität unter den Vereinen ist beachtlich. Schon die erste Online-Sprechstunde erbrachte zahlreiche nützliche Informationen für die Teilnehmenden. Bei diesem 2. Austausch wurden auch Formulare (Anmeldungen, TN-Listen) und Informationsmaterialien (z.B. Hygiene-Schutzbestimmungen) geteilt, die für die Wiederaufnahme hilfreich sind. Vereine, die Unterstützung benötigen oder Vorlagen nutzen wollen, können sich an info@ksb-osnabrueck.de wenden. Als Checkliste steht die des LSB hier zum Download zur Verfügung. (siehe auch 3. Hilfestellungen für Vereine)

  1. Hilfestellungen für Vereine

Um den Vereinen sowie Sportlerinnen und Sportlern in Niedersachsen die Handhabung der Verordnung und die Wiederaufnahme des Sports so einfach wie möglich zu machen, haben das Ministerium für Inneres und Sport sowie der Landessportbund Niedersachsen eine umfangreiche Sammlung von FAQs bereitgestellt, die die häufigsten und drängendsten Fragen verständlich beantworten. Zusätzlich stehen nun auch ein Wegweiser für Sportvereine und ein Leitfaden für Trainer*innen und Übungsleiter*innen zur Nutzung bereit. Diese können über die Seite des LSB heruntergeladen werden. Damit ist eine Vielzahl von Fragen zusammengefasst.

https://www.lsb-niedersachsen.de/fileadmin/daten/dokumente/Grundsatzfragen/20200512_FAQs_MI_zur_Verordnung.pdf

https://www.lsb-niedersachsen.de/fileadmin/daten/dokumente/Grundsatzfragen/2020-05-13_Sportbetrieb_Wegweiser-Vereine.pdf

https://www.lsb-niedersachsen.de/fileadmin/daten/dokumente/Grundsatzfragen/2020-05-13_Sportbetrieb_Leitfaden-Trainer-%C3%9CL_.pdf

Neben den FAQs gibt es bei der Niedersächsischen Landesregierung (0511) 120-6000 und beim Landessportbund Niedersachsen (0511) 1268-210 Hotlines, die ebenfalls für Fragen rund um die Wiederaufnahme des Sportbetriebs zur Verfügung stehen.

Erklärvideo des MI
Zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs in Niedersachen hat die Staatskanzlei des Landes Niedersachsen einen Kurzfilm erstellt. Dieser soll zusätzlich den Sportlerinnen und Sportlern sowie Vereinen Hilfestellung geben. (Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport)

Der NTB bietet Mitgliedsvereinen ein Online-Buchungssystem für den Wiedereinstieg in den Sportalltag
Teilnehmerzahlen in den Sportgruppen sind derzeit begrenzt. Dieses Online-Buchungssystem lässt sich einfach in Deine Vereinshomepage integrieren und gibt Dir und Deinen Teilnehmern einen schnellen Überblick über die eigenen Vereins-Angebote und deren Kapazitäten. Der NTB bietet Deinem Verein, dieses Tool bis zum 31.12.2020 kostenlos in vollem Umfang zu nutzen und zu testen. https://yolawo.de/ntb/   Gutscheincode: NTB2020 (Quelle: NTB)

  1. Niedersächsische Lotto- Sport- Stiftung stockt Notfallfonds auf

Die vergangenen Wochen haben gezeigt, wie sehr das Ehrenamt unter den Folgen der Pandemie leidet, daher hat sich die Stiftung entschlossen, Ihren Notfallfonds “HILFE COVID-19” zu verdoppeln.
Verheerende Auswirkungen hat die COVID-19-Pandemie auf die Strukturen der Zivilgesellschaft. Viele Vereine können den Mitgliedern nicht die gewohnten Angebote unterbreiten, Veranstaltungen müssen abgesagt werden, die geplanten Einnahmen können nicht verbucht werden und trotzdem laufen die Kosten weiter. Die hierdurch in Not geratenen Vereine und Institutionen möchte die Stiftung mit ihrem Soforthilfeprogramm unterstützen.

„Die vergangenen Wochen haben uns gezeigt, wie groß der Bedarf bei den Ehrenamtlichen im Sport und der Integration auf Unterstützung in der Pandemie ist“, sagte Dr. Hans Ulrich Schneider, Vorsitzender des Vorstands, „daher haben wir uns entschlossen, unseren Notfallfonds „HILFE COVID-19“ zu verdoppeln und nun insgesamt 100.000 Euro für Vereine und Institutionen als Hilfe zur Verfügung zu stellen.“

Bislang sind mehr als 300 Anträge mit der Bitte um Unterstützung durch den Notfallfonds „HILFE COVID-19“ bei der Stiftung eingegangen. Nach nicht einmal vier Wochen sind die ersten 50.000 Euro Fördermittel ausgeschöpft. Mehr als 100 Vereine konnte damit geholfen werden. So gab es Unterstützung bei entstandenen Kosten für ausgefallene Meisterschaften und Wettbewerbe. Migrantenselbstorganisationen erhielten Unterstützung bei weggefallenen Einnahmen durch Sprach- und Bildungskurse, die normalerweise die Betriebskosten abdecken.

Eine beispielhafte Förderung ist der Reitverein Mauritz aus Salzgitter. Dieser kleine engagiert geführte Verein musste seinen Reitbetrieb von heute auf morgen einstellen. Stallmiete, Futter, Tierarzt und Gehälter müssen jedoch weitergezahlt werden. Der Verein hat sich daher entschieden, seine Pferde früher auf die Weide zu stellen. Hier konnte die Stiftung mit 500 Euro helfen, um die Weide vorzeitig nutzbar zu machen.

Die Stiftung wird jeden Fall einzeln prüfen und entscheiden. Vorgesehen sind einmalige Förderungen in Höhe von bis zu max. 500 Euro. Die Antragsstellung erfolgt über das allgemeine Antragsformular der Stiftung: https://www.lotto-sport-stiftung.de/aktuelles/foerderung/            (Quelle: Niedersächsische Lotto-Sportstiftung)

  1. Veranstaltungshinweise             

Präsenzlehrgänge bis 30. Juni abgesagt
Trotz der aktuellen Lockerungen sind wir weiterhin von der Ausbereitung des Corona-Virus betroffen und müssen dazu beizutragen, sie zu verlangsamen. Deshalb werden wir in der Sportregion Osnabrück Stadt und Land bis einschließlich 30. Juni zunächst alle Aus- und Fortbildungsveranstaltungen absagen. Dies betrifft sowohl Schulungen für Übungsleitende und für Jugendleiter*innen als auch unsere Qualifix-Seminare. Wer dennoch nicht auf Fortbildungen verzichten kann, der findet insbesondere zu aktuellen Themen interessante Webinare beim LSB Online-Campus

Webinar zur Gründung von J-Teams am 19. Mai
Diese Veranstaltung wird online-basiert als Webinar durchgeführt. Voraussetzungen dafür sind ein internetverbundener PC mit funktionierender Webcam, Mikrofon sowie funktionierende Lautsprecher.
J-TEAMs sind das Engagementformat für Jugendliche bis 27 Jahre, die sich im Sport einbringen und ihre Ideen und Visionen umsetzen wollen! Die J-TEAMs bieten die Möglichkeit, freiwillig mit anderen jungen Leuten im Verein Projekte zu realisieren ohne für mehrere Jahre ein Amt zu übernehmen.
Wie das funktioniert, für welche Projektideen es für J-Teams geben kann, welche Unterstützungsleistungen die Sportorganisation durch Beratung und sowie Sach- und Geldmittel bieten kann, darüber berichten Vertreter der Sportjugenden der Sportregion.
Der Treffpunkt Beratung der Sportregion Osnabrück Stadt und Land e.V. befasst sich am 19. Mai mit dem Thema. Hier geht’s zur Anmeldung.

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