Nach Überschreiten der 100er-Inzidenz: Für den Landkreis Osnabrück gelten strengere Schutzvorkehrungen

Der Landkreis Osnabrück hat die 100er-Marke bei der 7-Tage-Inzidenz überschritten. Dies hat Auswirkungen auf die Schutzvorkehrungen: Sowohl für die Kontaktbeschränkungen als auch für weitere Bereiche des öffentlichen Lebens gelten strengere Vorgaben. Diese treten am Samstag, 27. März, in Kraft:

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  • Weitere Einschränkungen betreffen den Individualsport: Eine sportliche Betätigung ist höchstens zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands möglich. Kinder und Jugendliche dürfen unter freiem Himmel keinen Sport ausüben. Sport mit dem eigenen Hausstand oder mit einem anderen Kind oder Jugendlichen ist hingegen möglich.
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Dem Landkreis liegt bislang die aktualisierte Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen noch nicht vor. Aufgrund der Verordnung könnten sich gegebenenfalls noch Änderungen für die einzelnen Schutzvorkehrungen ergeben. (Quelle: LK OS)

Somit gelten für den Sport die Regeln wie bis zum 7. März 2021: Die Ausübung von Individualsport unter unbedingter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zulässig. Unter Individualsport sind die Sportarten zu verstehen, die allein, zu zweit und grundsätzlich ohne direkten Körperkontakt zu anderen betrieben werden können. Es sind Sportarten, die in der Regel nicht in Mannschaften organisiert sind. Es gilt also in Hochinzidenzkommunen: Individualsport mit höchstens einer weiteren Person oder nur mit den Personen aus dem eigenen Haushalt. Der LSB Niedersachsen hat in Abstimmung mit dem Land die wichtigsten Fragen rund ums Sport treiben zusammengestellt. In Bezug auf Hochinzidenz-Kommunen (Inzidenz > 100) gelten folgende Antworten:

Wie kann ich sportlich aktiv sein? Welche Sportarten sind für mich erlaubt?
Die sportliche Betätigung darf allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands betrieben werden. In diesen Konstellationen ist auch die Sportausübung mit Kontakt (z. B. Judo oder Karate) erlaubt. Es sind Sportarten wie zum Beispiel Leichtathletik, Tennis, Golf oder Turnen, die besonders gut betrieben werden können. Für die Nutzung einer Sportanlage muss zwingend ein umfassendes Hygienekonzept erstellt werden. Das gilt insbesondere für die maximale Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig in oder auf der Sportanlage aufhalten dürfen.

Was gilt für Kinder?
Zugehörige Kinder bis 6 Jahren dürfen mit dabei sein, wenn sich eine Person und ein anderer Haushalt treffen.

Ist beim Tennis ein klassisches Doppelspiel möglich?
Ein Doppel ist nur mit Menschen aus einem Hausstand möglich.

Wie viele Personen dürfen sich insgesamt zeitgleich auf einer Sportanlage befinden?
Was die Sporttreibenden auf einer Sportanlage – in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel – anbelangt, haben die Betreiberinnen und Betreiber von Sportanlagen in ihren Hygienekonzepten Maßnahmen vorzusehen, die die auf oder in einer Sportanlage befindliche Personenzahl je nach räumlicher Kapazität begrenzen und steuern. Entscheidend ist, dass der Sport hier allein, zu zwei oder nur mit Personen des eigenen Hausstands betrieben wird.
Gemeinsames Sporttreiben mehrere Sportler bzw. mehrere Paare in einer Halle ist vor dem Hintergrund der damit verbundenen Gefahren allenfalls bei großen Abständen – wie beispielsweise in einer Tennishalle – denkbar. Notwendig ist in jedem Fall ein großer Abstand zu etwaigen weiteren Sporttreibenden, dass keinerlei Infektionsgefahr für gleichzeitig Mitsportreibende besteht.

2021 03 11 FAQ Sport

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