Sport bei Warnstufe 1 und 2

Warnstufe 2

Am Freitag, den 24.11.2021, traten neue Verhaltensregeln in Kraft, da das Land Niedersachsen landesweit Warnstufe 1 als Maßstab ausgegeben hat. In der Annahme, dass zeitnah eine Erhöhung auf Warnstufe 2 bevorsteht, ist es ratsam die vereinseigenen Hygiene- und Verhaltensregeln für Warnstufe 2 mitzudenken und zu kommunizieren. Zusammenfassend gilt bei Warnstufe 2:

Stufe 2 In Innenräumen:
• 2G+ (ab 18 Jahren)
• FFP2-Maske (außer beim Sporttreiben)

Stufe 2 Draußen:
• 2G
• FFP2-Maske (außer beim Sporttreiben)

Für Sportangebote für Erwachsene in Innenräumen entsteht ein zusätzlicher Aufwand, da zusätzliche Testnachweise vor Eintritt in die Sportstätte kontrolliert und dokumentiert werden müssen. Theoretisch ist auch die Testung vor Ort unter Vereins-Aufsicht möglich, auch ohne Testcrashkurs. Die Aufsichtspersonen müssen lediglich durch die BGB-Vertretung benannt werden. Der Test wird dann ja als Selbsttest durch Sportler oder Sportlerin an sich selbst durchgeführt.

Wichtig für Übungsleiter:
Personen, die den Übungsbetrieb im Sportverein leiten und in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Verein stehen und somit einen Beruf ausüben, gelten als Beschäftigte. Für sie gilt die nach §28 des Infektionsschutzgesetzes betriebliche 3G-Regelung. In diesem Fall dürfen also auch Ungeimpfte mit negativem Test Sportkurse geben. Dieses gilt auch weiterhin, wenn die Warnstufe 2 in Kraft tritt und für den Sport/ für Teilnehmende die 2G Plus-Regelung gilt.

Für ehrenamtlich engagierte ÜL gilt die gleiche Regelung wie für Personen, die an Kursen teilnehmen – Warnstufe 1=2G und Warnstufe 2=2G+“

Weitere Informationen sind auf der LSB-Seite zusammengefasst.

Eine Zusammenstellung aller relevanten HInweise und Hinweisschilder finden sich im folgenden Link:

Gesamtpaket_Hinweise Corona VO 24.11.2021

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