Vereine, die eine Sanierung oder Modernisierung ihre Sportstätte oder des Vereinsheims planen, können auch im Förderjahr 2026 von der Sportstättenbauförderung des LSB profitieren. Es ist also jetzt der passende Zeitpunkt, um ausreichend Zeit in die Planung und Vorbereitung zu investieren.
Was ist im Vergleich zu den Vorjahren neu?
Bei Baumaßnahmen, die eine Baugenehmigung brauchen, muss diese bis zum 28.02.2026 (des Bewilligungsjahres) vorliegen. Eine positiv beschiedene Bauvoranfrage (bislang bis zum 30.09 des Vorjahres) entfällt.
- Eine Förderung von ausschließlich fossilbetriebenene Heizungsanlagen ist nach EU-Gebäuderichtlinie nicht mehr möglich. Hybride Heizungsanlagen sind dann förderfähig, wenn mindestens 65% der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugt wird.
- Eine Förderung von Tribünen und Zuschauer-Terrassen ist im Förderjahr 2026 nicht mehr möglich.
Neu: Richtlinie gültig ab 1.1.2025 | Richtlinie bis 31.12.2024 | |
Förderquote | Bis 40 % | 30 bzw. 35 % |
Max. Förderhöhe | 150.000 € | 100.000 € |
Eigenmittel | Nicht erforderlich | Mind. 10 % |
Welche Fristen sind zu beachten?
Anträge für Maßnahmen mit Gesamtkosten über 25.000 EUR müssen bis zum 15.09.2025 im Förderprotal gestellt werden.
Anträge für Maßnahmen unter 25.000 EUR müssen bis zum 15.11.2025 eingereicht werden.
Zur Antragstellung gehört ein Beratungsnachweis, der durch ein Beratungsgespräch mit dem KSB (vor Ort oder Online), bzw. durch einen Teilnahmenachweis an einem Online-Seminar zum Sportstättenbau erfolgen muss.
- Für geplante Maßnahmen ab 25.000 EUR: Unbedingt bis 31.08. ein Beratungstermin mit dem KSB vereinbaren!
- Für geplante Maßnahmen bis 25.000 EUR: Vor Antragstellung ist alternativ zum Beratungsgespräch ein LSB-Online-Seminar zur Sportstättenbauförderung zu besuchen. Die nächsten Termine sind: 26. Juni, 28. August und 6. November 2025. Zur Anmeldung
Ihr Ansprechpartner im Kreissportbund Osnabrück-Land
Philipp Karow
Phone: +49 (0)541 600 179 64
Mail: philipp.karow@ksb-osnabrueck.de