Änderung der Abrechnungsbestimmungen und Förderprogramme 2026 des LandesSportBundes

Änderungen in den allgemeinen Abrechnungsbestimmungen

Mit der neuen Richtlinie konnte ein Schritt in Richtung Entbürokratisierung gemacht werden. Neu ist folgendes:

• Förderungen erfolgen grundsätzlich als Festbetragsförderung (vorher nur eine prozentuale Förderung möglich)
• Bewilligungssumme muss mindestens 250 € sein
• Auszahlungen von weniger als 100 € erfolgen nicht
• Unmittelbar nach Antragstellung kann auf eigenes Risiko mit der Maßnahme begonnen werden
• Nachweise für Förderungen bis 5.000 € erfolgen vereinfacht als Verwendungszweck- und
Ausgabebestätigung. Das bedeutet: Keine Kostenaufstellung und Nachweise müssen beim LSB eingereicht werden. ABER ihr müsst alle Belege, Rechnungen, Teilnahmelisten usw. für mindestens 10 Jahre aufbewahren. Solltet ihr durch die Revision geprüft werden, müssen die Unterlagen griffbereit sein.
• Nachweise für Förderungen bis zu 25.000 € erfolgen grundsätzlich ohne Vorlage von Belegen
(lediglich eine summarische Ausgaben- und Einnahmenübersicht müssen abgegeben werden)
• Nachweise für Förderungen über 25.000 € erfolgen mit zusätzlicher Vorlage von anerkennungsfähigen
Belegen mindestens in Höhe der Fördersumme
• Bagatellgrenzen bei Revisionsprüfngen: 1.000 € für Rückforderungen, 750 € für Zinsforderungen. Dies gilt nicht bei Täuschungsversuchen.

Förderprogramme LSB 2026

Eine Gesamtübersicht aller Förderprogramme aus den Bereichen Sportjugend, Vereins- und Sportentwicklung, Sportstättenbau und Sportpolitik findet ihr in dem Jahresflyer, den ihr über den untenstehenden Button erreicht. Die Förderanträge können nur noch über das neue LSB Portal Phoenix gestellt werden. Aufgrund der Systemumstellung erfolgt die Freischaltung der Förderprogramme im neuen Portal schrittweise.

Vor allem neu ist die Gestaltung der Förderrichtlinie zur Sport- und Vereinsentwicklung. Hier wurden sechs bestehende Förderbereiche zusammengelegt: Integration und Inklusion im und durch Sport, Stärkung Ehrenamt und Engagement, Sport mit Courage, zielgruppenspezifische Bewegungs- und Gesundheitsförderungen sowie Nachhaltigkeit.

Diese Bereiche wurden in einer Richtlinie vereint. Diese Richtlinie hat sieben Zielsetzungen. Eine beantragte Förderung im Bereich Sport- und Vereinsentwicklung muss also zu mindestens einer dieser Zielsetzungen passen:

1. Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
2. Selbstbestimmte Teilhabe und Partizipation aller Menschen an Sportangeboten und in Sportstrukturen
3. Erhöhung der Diversität im Sport hinsichtlich der Angebote, der Strukturen und der im Sport aktiven und engagierten
Menschen
4. Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements im Sport
5. Demokratieförderung und Prävention gegen antidemokratische Entwicklungen
6. Ausweitung von gesundheitsorientierten Angeboten
7. Förderung nachhaltiger Entwicklung im Sport

Die darauf resultierenden Förderprogramme heißen wie folgt:

-Einzelaktionen zur Sport- und Vereinsentwicklung

-Sportangebote zur Sport- und Vereinsentwicklung

-Aufbau von bunten Netzwerken

-Haltung und Kompetenzen stärken

-Digitalisierung im Sportverein (mit Antragszeitraum)

-Innovative Projekte zur Sport- und Vereinsentwicklung

-Dankeschönveranstaltungen (mit Antragszeitraum)

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