Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport

Schutzkonzept

Sportjugend und Kreissportbund Osnabrück-Land

Schutzkonzept

Das Gesamtkonzept von Sportjugend und KSB Osnabrück-Land

Verhaltenskodex

Ohne Zustimmung kann keine Mitarbeit in der Sportjugend und im KSB erfolgen

Leitfaden bei Vorfall & Verdacht

Handlungsleitfaden bei Vorfall und Verdacht

Beschwerdeformular

Jede Person soll die Möglichkeit erhalten, unangenehme Situationen oder Verhaltensweisen, die jungen Menschen in ihrer leiblichen, seelischen und geistigen Unverletzlichkeit berühren, zu melden oder Beschwerden einreichen zu können. Auch die Möglichkeit einer anonymen Beschwerde wird eingeräumt.

Positionierung zum Schutz vor sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt

Sportjugend und Kreissportbund Osnabrück-Land

Sport zählt insbesondere für Kinder und Jugendliche im Landkreis Osnabrück zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen. Damit trägt der organisierte Sport auch eine hohe Verantwortung für das Wohlergehen seiner aktiven Sportlerinnen und Sportler, Mitglieder, Ehrenamtlichen und Trainerinnen und Trainer. Einen Teil dieser Verantwortung stellt die aktive Bereitschaft dar, sich gegen jegliche interpersonelle und insbesondere sexualisierte Gewalt im Sport einzusetzen.

Kreissportbund und Sportjugend Osnabrück-Land verurteilen aufs Schärfste jede Form von Gewalt und Missbrauch in unserer Gesellschaft, insbesondere aber jede sexualisierte Gewalt und jeden Missbrauch an Kindern und Jugendlichen. Deshalb setzten wir uns ein für 

  • die Aufklärung jedes einzelnen Falles
  • die Entfaltung einer Kultur des Hinsehens und der Hinwendung zu den Betroffenen
  • konkrete präventive Maßnahmen

Ziele und Maßnahmen:

Kreissportbund und Sportjugend Osnabrück-Land stellen sich im Bereich Prävention von und Intervention sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt, inhaltlich und strukturell adäquat auf. Der KSB-Vorstand verpflichtet sich, das DOSB-Stufenmodell für Verbände zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und Belästigung umzusetzen.

Gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Ansprechpersonen wird ein Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt erstellt und veröffentlicht. Mitarbeitende des KSB sind als Vertrauensperson ausgebildet und fungieren als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle Veranstaltungen von Kreissportbund und Sportjugend Osnabrück-Land.

Kreissportbund und Sportjugend Osnabrück-Land führen eine Risikoanalyse durch und entwickeln Verhaltensregeln. Zudem werden wir ein Verfahren erstellen und weiterentwickeln, wie bei einem Verdachtsfall oder einem Vorfall umgegangen werden soll.

Wir wollen, dass alle haupt- und nebenberuflichen sowie ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich mit den Verhaltensregeln identifizieren und sich freiwillig verpflichten diese auch zu leben.

Der Kreissportbund und die Sportjugend Osnabrück-Land wollen einen kontinuierlichen Austausch mit kooperierenden Organisationen (LSB, Sj Nds., SSB Osnabrück, Sj Osnabrück) und dem Kinderschutzbund etablieren.

Der Kreissportbund und die Sportjugend Osnabrück-Land engagieren sich, um die Vereine vor Ort in die Lage zu versetzen, das Thema enttabuisiert zu behandeln, einen Umgang damit zu finden, präventiv tätig zu werden und eine Orientierung in Krisen- und Vermutungsfällen zu erhalten, um handlungsfähig zu bleiben. Dieses erfolgt im Dreiklang von finanzieller Förderung, Beratung und Vernetzung.

Als Ansprechpartner für die Vereine fungieren Stefanie Heilig (KSB-Vorsitzende), Semiha Topal (Vorsitzende der Sj) und Philipp Karow (KSB-Geschäftsführer).

Umsetzung des Schutzkonzeptes

Der KSB-Vorstand folgt dem Vorstandsbeschluss 0824 vom 4. März 2024 und setzt die Einführung des Konzeptes um.

  1. Der KSB beschäftigt keine Person (ehrenamtlich oder hauptamtlich), die nach § 171 174-184, 201 a, 225. 230-236 StGB verurteilt worden ist.
  2. Das erweiterte Führungszeugnis wird zum Eintritt in die Beschäftigung eingefordert, dann alle 5 Jahre.
  3. Ohne Zustimmung zum Verhaltenskodex kann keine Funktion im KSB oder der Sj erfolgen.
  4. Der KSB-Vorstand bestimmt mindestens zwei Vertrauenspersonen, die
    1. Ansprechpersonen für Beschwerden und Verdachtsfälle sind,
    2. Informationen zum Konzept veröffentlichen und weitergeben,
    3. Für die Unterweisung in das Schutzkonzept Sorge tragen,
    4. Für die prozessuale Weiterentwicklung Sorge tragen
    5. Ansprechpersonen für externe Institutionen und Kooperationspartner sind.
  5. Die allgemeinen Verhaltensregeln werden auf Grundlage einer wiederkehrenden oder anlassbezogenen Risikoanalyse bedarfsgerecht angepasst.

allgemeine verhaltensregeln

Verhaltensregeln des KSB Osnabrück-Land e.V. zum Umgang mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Erwachsenen, Senioren, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen aller Geschlechter (m/w/d), ob mit oder ohne körperliche und geistige Beeinträchtigung sowie mit allen schutzbedürftigen Menschen .

  1. Respekt: Alle Erwachsenen behandeln Kinder und Jugendliche mit Respekt und verhalten sich angemessen.
  2. Körperkontakt: Unnötiger körperlicher Kontakt wird vermieden. Wenn es notwendig ist, wird er angemessen und nur mit Einverständnis der Person durchgeführt.
  3. Alleinsein: Kinder, Jugendliche sowie jegliche schutzbedürftigen Personen sollen nicht ohne Aufsicht mit einer einzigen Person allein gelassen werden.
  4. Kleidung: Übermäßig freizügige Kleidung ist zu vermeiden. Kleiderregeln sind den entsprechenden Veranstaltungen, der Sportart/-aktivität anzupassen. (Verbandsvorgaben)

Bei Bedarf sind entsprechende Möglichkeiten zum ungestörten Kleiderwechsel geschlechtsbezogen zur Verfügung zu stellen.

  1. Sprache: sexuelle Anspielungen und unangemessene sprachliche Äußerungen sind inakzeptabel.
  2. Einsicht in persönliche Daten: Die Einsicht in persönliche Daten von Kindern und Jugendlichen soll auf das notwendig relevante beschränkt werden. Bei dem Umgang mit personenbezogenen Daten wird auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen geachtet.
  3. Social Media: Soziale und digitale Medien werden angemessen und verantwortungsbewusst genutzt, insbesondere in Bezug auf den Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
  4. Fotos/Videos sind nur mit Einverständniserklärung, bei minderjährigen mit Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten, zu machen.

Aufmerksamkeit: Dir fällt etwas auf? Melde dich! (siehe Verhaltenskodex)

  1. Sicherheit: gebe Allen die Sicherheit, die Möglichkeit und das Gefühl „Nein“ sagen zu dürfen.
  2. Für alle gilt: Du wirst Ernst genommen!
  3. Kontrolle: Das Leben/die Einhaltung dieser Verhaltensregeln wird kontrolliert und überprüft.
  4. Diese Regeln werden bei Bedarf jedoch spätestens nach zwei Jahren überprüft und ggf. angepasst.
  5. Bei Bedarf sind für einzelne Veranstaltungen gesonderte Regelungen festzulegen.
  6. Der KSB verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Gewalt ist. Schwerwiegende Verstöße können zu Sanktionen, einschließlich disziplinarischer Maßnahmen und rechtlicher Konsequenzen führen.

Unser Partner bei Beratungsbedarf von Vorfällen und Verdachtsfällen

im Kinderschutzbund Osnabrück

Daniela Kröger

Dipl. Sozialpädagogin/-arbeiterin

Ihre Ansprechpartner

im Kreissportbund Osnabrück e.V.

Stefanie Heilig

Vorsitzende

Tel. 0171 – 7795395
stefanie-heilig@web.de

Philipp Karow

Geschäftsführer

Tel. 0541 – 600 179 64
philipp.karow@ksb-osnabrueck.de

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