Treffpunkt Beratung ONLINE: Wichtige Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel für Vereine
Für gemeinnützige Sportvereine gibt es gleich zu Beginn des Jahres gute Nachrichten. Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2020 zahlreiche Entlastungen für gemeinnützige Vereine beschlossen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Anhebung des Übungsleiter-Freibetrages von 2.400 € auf 3.000 €
- Anhebung des Ehrenamts-Freibetrages von 720 € auf 840 €
- Anhebung der Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 € auf 45.000 €
- Anhebung der Kleinbetragsspende von 200 € auf 300 €
- Aufhebung der Pflicht, zufließende Mittel zeitnah verwenden zu müssen, soweit die jährlichen Einnahmen 45.000 € nicht übersteigen
- Die Änderungen treten grundsätzlich zum 01.01.2021 in Kraft. Die Anhebung der Besteuerungsgrenze und die Aufhebung der zeitnahen Mittelverwendungspflicht für kleine Vereine treten schon am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.
Der StadtSportBund Osnabrück (SSB) lädt die Vereine der gesamten Sportregion zu einem weiteren Treffpunkt Beratung-ONLINE ein, um die Änderungen zu erläutern und um Fragen von den Vereinsvertretern zu beantworten. Hierzu hat der SSB den Vereinsberater Dietmar Fischer als Referenten eingeladen:
Treffpunkt Beratung ONLINE
„Wichtige Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel für Vereine“
Dienstag, den 26.01.2021; 18:00 Uhr bis ca. 19:30 Uhr
Der Zugang zum Zoom-Meeting kann unter dem Namen des Teilnehmenden und des Vereins unter info@ssb-osnabrueck.de angefordert werden.