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LSB und seine Sportjugend haben rund 8,9 Mio Euro erhalten, um im Rahmen des Aktionsprogrammes des Landes u.a. Schwimmkurse, ein- oder mehrtägige Sport- und Bewegungscamps oder offene Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche bei Sportvereinen, Sportbünden und Landesfachverbänden zu fördern. Anträge sind bis zum 31. Dezember 2022 möglich.
Bei einem Aktionstag erhält der Verein je nach Anzahl der eingesetzten Übungsleitenden (ÜL) von 200€ bis 1.000€. Pro ÜL werden 200€ als Pauschale gezahlt, bis zu 5 ÜL können an einem Aktionstag (Dauer: 3 Zeitstunden in der Kita, 4 Schulstunden in der Schule) abgerechnet werden. Ein Nachweis über die Ausgaben ist nicht erforderlich. Eine ÜL-Lizenz benötigen die ÜL nicht.
Gutscheine für Neumitglieder
Für Neumitglieder werden im Rahmen des Förderprogramms Vereinsbeiträge in Höhe von 40€ pro Kind/Jugendlichen übernommen. Die beim Aktionstag verteilten Gutscheine (im Wert von jeweils 40€) legen die teilnehmenden Kinder und Jugendliche bei einem Vereinsbeitritt dem Sportverein vor. Der Sportgutschein kann nur bei dem Sportverein eingelöst werden, der den Aktionstag durchgeführt hat. Ab Mitte Juli 2022 können die Neumitglieder im LSB-Förderportal eingetragen werden.
Beantragung/Auszahlung
Über das LSB-Förderportal im Intranet können Vereine die Auszahlung des Gutscheinbetrages beantragen. Die Auszahlung erfolgt auf das beim LSB hinterlegte Vereinskonto. Anträge können deshalb nur Personen stellen, die Zugangsdaten für das LSB-Intranet haben.
Das Land Niedersachsen hat das Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ aufgelegt mit der
Die Beantragung der Mittel erfolgt über den LandesSportBund Niedersachsen und seine Sportjugend.
Die Sportjugend Niedersachsen hat Informationen zusammengestellt, die Interessierte zunächst sichten sollten.
Durchführungsbestimmung für Baustein 5 (Sport- und Bewegungscamps)
Leitfaden zur Antragsstellung im Online-Förderportal des LSB
Die Sportjugend des LSB gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Förderung der Stärkung von Kinder- und Jugendaktivitäten in den Kommunen durch Schwimmkurse und Sport- und Bewegungscamps.
Die allgemeine Richtlinie zur Gewährung der Maßnahmen findet sich auf der Website des Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie unter Niedersächsisches Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ | Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (niedersachsen.de)
Gegenstand der Förderung ist die Planung und Förderung von
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Vollfinanzierung zur Projektförderung gewährt und erfolgt in Abhängigkeit der Maßnahme. Zuwendungsfähig sind die notwendigen und angemessen Personal,- Honorar- und Sachausgaben, die dem Antragssteller für die Planung und Durchführung der beantragten Maßnahmen zusätzlich entstehen. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Anträge für die Sport- und Bewegungscamps können ausschließlich online im Förderportal des LSB-Intranet unter LSB Niedersachsen – Intranet (lsb-niedersachsen.de) gestellt werden.
Nein! Den Zugang zum Intranet können nur ordentliche und gemeinnützige Mitglieder und Gliederungen des LSB beantragen. Bitte beachten Sie (Vertretungs-) Berechtigung des Antragstellers nach §26 BGB oder informieren Sie diesen über die Antragstellung.
Anträge der Gliederungen der DLRG und des Landesschwimmverbands Niedersachsen werden schriftlich mit einem vorgegebenen Antragsformular (Vordruck) über den jeweiligen Verband gestellt.
Nein! Das Programm „Startklar in die Zukunft“ läuft bis zum 31.12.2022. Danach stattfindende Maßnahmen können nicht mehr gefördert werden.
Nein! Ein vorzeitiger Maßnamenbeginn ab 15.07.2021 ist lediglich für die Schwimmausbildenden- Qualifizierungen zur Förderung der Schwimmfähigkeit zugelassen.
Die Maßnahmen müssen für alle jungen Menschen bis 27 Jahren zugänglich sein.
Bei der Planung und Umsetzung der Maßnahme müssen junge Menschen bis 27 Jahren beteiligt sein.
Die Teilnahme an den Maßnahmen ist grundsätzlich kostenlos.
Auf die Förderung durch das Land ist bei Durchführung der Maßnahme hinzuweisen.
Nein! Die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus anderen Bundesländern ist zwar gestattet, jedoch sind entstehende Kosten nur für Teilnehmende, die ihren Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen haben, zuwendungsfähig.
Ja! Die Durchführung von Maßnahmen in angrenzenden Bundesländern außerhalb von Niedersachsen ist gestattet und wird ebenfalls gefördert.
Ja! Diese Personen können ebenfalls als erfassende Teilnehmende (mit und ohne Qualifikation) in die Förderung einbezogen werden.
Nein! Die genannten Trainingscamps/ und -lager und der normale Trainingsbetrieb in festen Mannschaften erfüllen nicht die Voraussetzung der Richtlinie und sind daher nicht förderfähig.
Von den 150.000,00 € wird zentral durch den LSB spezifisches und multifunktionales Equipment angeschafft, um offene eintägige Veranstaltungen mit modernen Großgeräten attraktiv gestalten zu können. Diese werden den Vereinen für die Umsetzung der Maßnahmen gerne zur Verfügung gestellt, verbleiben aber nach Veranstaltungsende bei der sj Nds des LSB.
Ja! In diesem Fall können weitere Personenkreise über entsprechende Honorar- und Personalkosten nach den aktuellen Richtlinien des Sportfördergesetztes des LSB gefördert werden.
Ja! Pro teilnehmende Person mit besonderem Bedarf kann eine zusätzliche Begleitperson von der Förderung umfasst werden. Jedoch liegt die Altersgrenze bei Menschen mit Behinderung ebenfalls bei 27 Jahren.
Zu jeder Maßnahme ist der Ort, die durchführende Einrichtung, die Übungsleiterin oder der Übungsleiter, Start- und Endtermin sowie Anzahl der Termine anzugeben. Zu den Schwimmkursen sowie mehrtägigen Sport und Bewegungscamps ist auch eine Teilnahmeliste vorzulegen. Weiterhin einzureichen sind:
Ja! Sämtliche Ausgaben z.B. Bus-, Verpflegung-, Übernachtungs-, Programm- oder Honorarkosten fallen in diese Pauschale. Es müssen keine weiteren Ausgaben anderweitig geltend gemacht werden.
Nein! Originalbelege und Rechnungen verbleiben stets beim Antragsteller bzw. Letztmittelempfänger und sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren bzw. müssen für etwaige Überprüfungen zugänglich sein.
Die Rechnungstellung erfolgt ausschließlich auf die Antragstellerin/ den Antragsteller.
Die Abrechnungsvordrucke für die Sport- und Bewegungscamps sollen innerhalb von 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahme, spätestens jedoch am 15.01.2023, vollständig ausgefüllt im LSB-Förderportal (Intranet) hochgeladen werden.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Einreichen und Prüfung der Abrechnungsunterlagen in Höhe der beantragten förderfähigen Ausgaben. Alle notwendigen Abrechnungsvordrucke werden als PDF- beschreibbare Anlage zum Bewilligungsbescheid an die im Intranet hinterlegte E-Mail-Adresse beigefügt.
24. Falls Vorschüsse an Vereine gezahlt werden, müssen dann ebenfalls Ausgabebelege vorgehalten werden, die nachweisen, dass die Ausgaben innerhalb von 8 Wochen nach Vorschusserhalt getätigt wurden?
Ja! Eine Zuwendung in Form eines Vorschusses ist ebenfalls innerhalb von 8 Wochen nach Mittelerhalt auszugeben und entsprechend nachzuweisen. Für die Nachweisführung ist ein separater Vordruck notwendig. Bitte sprechen Sie uns an.
Ja! In diesem Fall können Stornokosten erstattet werden.
26.Ersetzt das Programm „Startklar in die Zukunft“ bereits vorhandene Förderprogramme des LSB, die ebenfalls Schwimmkurse oder Freizeiten fördern?
Nein; „Startklar in die Zukunft“ ist ein Förderprogramm des Landes Niedersachsen aus den Covid-19- Sondervermögensgesetz zur Umsetzung des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“. Andere Programme wie „Integration im und durch Sport“ laufen parallel in anderen Abteilungen weiter.
Pro antragstellenden Verein wurde die maximale Fördersumme zunächst auf 40.000€ gedeckelt. Innerhalb dieser Obergrenze können beliebig viele Anträge gestellt werden. Angesichts der Anzahl aller beantragten Maßnahmen, werden wir diese Obergrenze eventuell im Laufe der Zeit erneut anpassen.
Ja! Generell können für dieselben Maßnahmen neben dieser Förderung weitere Fördermittel aus anderen öffentlichen Stellen in Anspruch genommen werden. In diesem Fall hat der Antragsteller einen Finanzierungsplan vorzulegen und zu versichern, dass die Summe der Zuwendungen die tatsächlichen Ist-Ausgaben nicht übersteigt.
Ja! Anträge, die bereits bewilligt worden sind, können zurückgezogen und aus der Datenbank des Förderportals im Intranet ohne Begründung gelöscht werden.
Wird festgestellt, dass Mittel des Landes Niedersachsen entgegen dieser Förderrichtlinie abgerechnet wurden, sind die Mittel vom Förderempfänger an die Sportjugend Niedersachsen zurückzuzahlen.
Geschäftsstelle
KSB Osnabrück-Land
Möserstr. 34
49074 Osnabrück
Tel. 0541 – 60017960
Postanschrift:
Möserstr. 34
49074 Osnabrück
Öffnungszeiten:
Mo. – Fr. 9:00 – 14:00 Uhr*
* sowie nach Vereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo.- Do. 9:00 -17:00
Fr. 9:00 – 14:00 Uhr